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Kreistag (KT)

Mittwoch, 06. Juni 2018 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 8.1. Antrag der FDP-UWG-ZIEL-Gruppe vom 24.04.2018; hier: Gutachten zur Überprüfung und Optimierung der Verwaltungsstrukturen

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Antrag mit 23 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Der Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe wird an den Strategieausschuss verwiesen.



Protokoll:

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) erklärt, dass die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe die Einholung eines Gutachtens seitens des Kreistages zur Überprüfung und Optimierung der Verwaltungs- und Personalstrukturen beantrage. Konkret fuße die Diskussion auf den Haushaltsberatungen 2018, in denen seitens der Fraktionen unterschiedliche Konzepte erdacht worden seien, um mehr Transparenz in die Personal- und Sachkostendiskussion für den Landkreis zu bringen. Zur Bewertung der Personalentwicklung werde die Einholung von externem Sachverstand empfohlen. Hierfür beantragt er, einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro in den Haushalt 2019 einzustellen, um im nächsten Jahr eine Ausschreibung vornehmen zu können. Personal- und Sachkosten würden den größten Punkt in den Haushaltsberatungen ausmachen. Der Einsatz von Personal und die Gestaltung von Arbeitsabläufen seien durch den Kreistag nur schwer nachvollziehbar. Die wirtschaftlichen Entwicklungsprobleme des Landkreises seien vor allem struktureller Natur. Deshalb müsse man sich diesen Strukturfragen widmen. Wenn sich die Verwaltung diesem Vorschlag gegenüber nicht offen zeige, müsse man überdenken, unter welchen Voraussetzungen man dem nächsten Haushalt zustimmen könne. Der Kreistag möge beschließen:

1.    Der Landkreis Helmstedt stellt in den Haushalt 2019 einen Betrag von 100.000 € für die

Einholung eines Gutachtens zur Überprüfung und Optimierung der Verwaltungsstrukturen

unter Einbeziehung der Personal- und technischen Situation ein.

2.    Im Jahr 2019 wird die Erstellung eines Gutachtens zur Überprüfung und Optimierung der

Verwaltungsstrukturen ausgeschrieben und beauftragt.

Frau Heister-Neumann (CDU) erklärt, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag ablehnen werde. Die Landkreisverwaltung habe zurzeit keine personellen Freiräume für ein derart galaktisches Beschäftigungsprogramm. Man stehe seitens des Landkreises vor einer sehr großen Herausforderung. Man habe den Strukturwandel im Helmstedter Revier zukunftsorientiert und erfolgreich zu managen. Erstmalig erhalte man vom Bund und vom Land eine wertvolle Unterstützung, wenn auch in einem zeitlich begrenzten Raum und Rahmen. Man sei seitens des Kreistages auch dafür verantwortlich, dass alle verfügbaren Kräfte für das Gelingen dieser Mammutaufgabe eingesetzt würden. Ein extern beauftragtes Unternehmen könne ein Gutachten nur durch einen intensiven Austausch mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstellen. Die Verwaltung werde dadurch massiv beschäftigt. Darüber hinaus berücksichtige der Antrag weder bereits durchgeführte Organisationsuntersuchungen noch deren Folgen. Wenn man sich die Organisationsuntersuchung und deren Folgen für den Geschäftsbereich Jugend betrachte, wage sie es zu bezweifeln, dass die Intention des Antrages noch erhalten bleibe. Der Antrag verkenne auch, dass der Landkreis überwiegend im Bereich der Auftragsverwaltung für das Land tätig sei und deshalb die Spielräume für eine grundsätzliche Aufgabenkritik durchaus begrenzt seien. Soweit die Optimierung der Verwaltungsabläufe Ziel des Antrages sei, verweise sie auf die erklärte Absicht des Landrates, ein E-Government zu implementieren. Der Kreistag habe dem zugestimmt und eine Stelle zur Vorbereitung dieses Prozesses eingerichtet. Im Rahmen der geplanten Implementierung des E-Governments und der Digitalisierung würden die Verwaltungsabläufe bereits einer Überprüfung unterzogen. Sie stellt im Namen der CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

Der Landkreis Helmstedt stellt in den Haushalt 2019 ein Betrag von 100.000 Euro für die Verwaltungsdigitalisierung im Rahmen der Implementierung des E-Governments ein.

Herr Wehking (SPD) führt aus, dass sowohl der Antrag als auch der Änderungsantrag nicht den Prozess beschreibe, den man noch vor sich habe. Im Laufe der letzten Jahre sei man einer gewissen Trägheit verfallen, neue Wege zu beschreiten. Nun werde man in die Lage versetzt, etwas ändern zu müssen. Die Digitalisierung sei, neben dem Personalentwicklungskonzept, dem Homeoffice zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem Ratsinformationssystem, ein ebenso wichtiges Projekt, dem man sich nicht entziehen könne. Wie jedes Jahr habe es auch in der letzten Haushaltsberatung wieder den Vorschlag gegeben, Personalkosten einzusparen. Einer der, aus seiner Sicht, dümmsten Vorschläge zur Konsolidierung. Schon oft habe man die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes angeschoben. Seitens der Verwaltung sei dies immer mit der Begründung zu hoher Kosten abgewiegelt worden. Man benötige jedoch dringend ein Konzept, um für die Zukunft und die zu bewältigenden Aufgaben vorbereitet zu sein. Die von der Gruppe vorgeschlagene Summe i.H.v. 100.000 Euro decke nicht mal ansatzweise die dafür benötigten Mittel. Jedoch begrüße er jeden Antrag, der sich mit der Organisation und der Optimierung von Prozessen in der Verwaltung beschäftige und beantragt aus diesem Grund, den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe an den Strategieausschuss zu verweisen. 

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN dem Antrag zustimmen werde, da von seiner Fraktion bereits bei den letzten Haushaltsberatungen die Optimierung der Verwaltungsstrukturen angeregt worden sei. Da man in der Verwaltung keine Kapazitäten habe, müsse man sich externer Unternehmen bedienen. Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion könne man auch zustimmen, da die Digitalisierung ebenfalls ein wichtiger Baustein sei. Jedoch sei die Optimierung der Personal- und Organisationsstrukturen in erster Linie zu behandeln.

Herr Radeck empfindet die Diskussion um diese Themen sehr positiv und gewinnbringend, da er selber diese Ziele verfolge. Man müsse sich der Digitalisierung in der Verwaltung stellen. Im Rahmen der Einführung eines E-Governments werde man sämtliche Verwaltungsabläufe auf den Prüfstand stellen müssen. Im Zuge dessen werde selbstverständlich auch die Organisation neu aufgebaut. Er würde sich freuen, wenn dieser Antrag in einen Fachausschuss verwiesen werde.

Frau Wiesenborn (SPD) lässt zunächst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 13 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Frau Wiesenborn (SPD) lässt nun über den Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion, den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe in den Strategieausschuss zu verweisen, abstimmen.


TOP 8.2. Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2018; hier: Amphibienschutzanlagen an Kreisstraßen im Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Der Antrag wird an den Ausschuss für Umweltschutz verwiesen.



Protokoll:

Frau Dannehl (CDU) trägt den Antrag vor. Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die finanziellen Mittel aus den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landkreis Helmstedt für dauerhafte Amphibienschutzanlagen an den Kreisstraßen einzusetzen.

Herr Wehking (SPD) erklärt, dass nichts gegen diesen Antrag spreche. Jedoch möchte er wissen, ob die Finanzierung der Amphibienschutzanlagen aus den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen überhaupt möglich sei.

Herr Siegert antwortet, dass die Mittel für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zweckgebunden zur Verfügung stünden. Diese müssten für Artenschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Es könnte sein, dass im Rahmen dieser Amphibienschutzmaßnahmen auch zu schützende Arten mitwandern würden. „Normale“ Kröten würden nicht dem Artenschutz unterliegen. Man müsste überprüfen, ob auch wertbestimmende Arten mitwandern. Dies würde jedoch zu weit führen. Der Straßenbaulastträger würde nur Kosten für Schutzanlagen übernehmen, wenn die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet wäre. Beim Ausbau neuer Radwege und Ähnlichem könne der Bau einer Amphibienschutzanlage mithilfe eines Planfeststellungsbeschlusses mit eingeplant werden. Dann hätte der Baulastträger dieses auch zu finanzieren. Er empfiehlt, den Antrag an den zuständigen Fachausschuss, in dem Fall den Ausschuss für Umweltschutz, zu verweisen.

Frau Dittmar (SPD) beantragt im Namen der SPD-Fraktion, den Antrag an den Ausschuss für Umweltschutz zu verweisen.

Frau Jäger (CDU) bittet darum, dem Antrag zuzustimmen und diesen nicht erst in den Fachausschuss zu verweisen. Somit würde sich das ganze Verfahren entsprechend verlängern. Man habe jetzt schon gewisse Kreisstraßen, an denen ein dauerhafter Amphibienschutz dringend notwendig sei. Sie weist darauf hin, dass sich der Antrag auf Ausbaumaßnahmen beziehe und nicht auf Straßensanierung.

Herr Backhauß (SPD) entgegnet, dass der Antrag zu unspezifisch laute. Er könne nicht nachvollziehen, was mit dem Wort ‚dauerhaft‘ gemeint sei. Auch die Formulierung ‚an allen Kreisstraßen‘ missfalle ihm. Es bedürfe einer konkreteren Formulierung des Antrages, um ihn auch in die Tat umsetzen zu können.

Herr Radeck möchte einen grundsätzlichen Hinweis zum Verfahren bei Anträgen im Kreistag geben. Der Kreistag entscheide jetzt noch nicht inhaltlich über den Antrag, sondern nur darüber, ob er sich mit dem Thema befassen wolle oder nicht. Der Antrag müsste, sollte der Kreistag den Antrag annehmen, zunächst an einen Fachausschuss oder zumindest an den Kreisausschuss verwiesen und dort die Beschlussfassung für den Kreistag vorbereitet werden.

Frau Dannehl (CDU) bezieht sich auf ihren Antragstext und stellt klar, dass Amphibienschutz nur an den Kreisstraßen aufgebaut werden sollte, an denen auch Amphibien wechseln würden, wie bspw. an Teichen oder Sumpfgebieten. Dies sei längst nicht an allen Kreisstraßen notwendig. Das Auf- und Abbauen der Amphibienschutzzäune sei sehr zeitaufwändig und kostspielig. Heute habe der Kreistag zu entscheiden, ob man dauerhaften Schutzanlagen zustimmen wolle und aus welchen Mitteln diese finanziert werden könnten. Die weiteren Schritte könne man im zuständigen Fachausschuss festlegen.

Herr Dr. Rakicky (AfD) erklärt, dass man dem Amphibienschutz zustimme. Jedoch müssten auch finanzielle Mittel vorhanden sein, um Straßengräben sauber zu halten und Wildwuchs zurückzuschneiden. Die dauerhaften Schutzanlagen könnten im Endeffekt teurer werden als die, die jedes Jahr auf- und abgebaut würden.

Frau Wiesenborn (SPD) lässt über den Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion, den Antrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Umweltschutz zu verweisen, abstimmen.


TOP 8.3. Antrag der FDP-UWG-ZIEL-Gruppe vom 19.05.2018; hier: Aufhebung der gymnasialen Schuleinzugsbezirke im Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Antrag einstimmig bei 5 Enthaltungen zu.

Der Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe wird an den Schulausschuss verwiesen.




Protokoll:

Herr Alt  (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe)  erinnert daran, dass die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe im letzten Jahr auch in Form eines Antrages Stellungnahmen der Schulen zur vorgeschlagenen Auflösung der gymnasialen Schuleinzugsgebiete angefordert habe. Der Umgang mit diesem Antrag und mit dem daraus resultierten Beschluss des Kreistages seitens der Verwaltung habe dazu geführt, dass man jetzt immer noch nicht entscheidungsreif sei. Die Abfrage bei den Schulen sowie dem Kreisschüler- und Kreiselternrat habe ganze 10 Monate gedauert. Dies sei absolut inakzeptabel und ein respektloses Vorgehen gegenüber dem Kreistag. Er hakt nach, wieso bis heute keine Stellungnahme des Gymnasiums Anna-Sophianeum vorliege. Er bemängelt ebenfalls die Vorgehensweise der Verwaltung bei der Übernahme der Beförderungskosten für Schüler-/innen im Sekundarbereich II. Dieses Modell sei bereits zum dritten Mal gescheitert. Nur ein minimaler Prozentsatz sei abgerufen worden. Man wolle unabhängig von der Landeslösung eine individuelle Lösung für den Landkreis. Die Vorlage, die im kommenden Kreisausschuss behandelt werden solle, beinhalte wieder dieselben Bedingungen, wie auch bei den letzten drei Durchgängen, und werde aller Voraussicht nach wieder kaum in Anspruch genommen. Zudem sei er nicht damit einverstanden, dass die Vorlage vom Kreisausschuss in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werde, statt im Kreistag. Er verlangt, dass die Satzung zur Schülerbeförderung bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses allen Kreistagsabgeordneten vorgelegt werde, damit man diese noch einmal bearbeiten könne. Zudem verlangt er, dass diese Vorlage vom Kreistag beschlossen wird. Er erläutert weiterhin seinen Antrag. Der Kreistag möge beschließen:

1.    Der Landkreis Helmstedt hebt die gymnasialen Schuleinzugsbezirke im Landkreis Helmstedt zum Schuljahr 2019/2020 auf.

2.    Für eine Übergangsphase sind bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 Zügigkeiten für die drei Gymnasien im Landkreis Helmstedt festzulegen, die sich an den Zügigkeiten der vergangenen Jahre sowie an einer Abfrage der Gymnasien hinsichtlich der darstellbaren Raumkapazitäten - unter Berücksichtigung der Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren (G8/G9) -orientieren.

3.    Um den Umgang mit etwaig abgelehnten Schülerinnen und Schülern transparent und einheitlich zu gestalten, ist durch die Verwaltung ein zentrales Anmeldeverfahren mit Präferenzwahl zu prüfen.

4.    Die Planung der Schülerbeförderung ist in Abhängigkeit von den gymnasialen Schulanmeldungen vom Schulträger zu organisieren.

5.    Die weiteren gebäudetechnischen Planungen des Landkreises sollen sich an den Anmeldezahlen der Gymnasien zwischen den Jahren 2019 und 2022 orientieren, um ab dem Schuljahr 2022/2023 etwaig auch von einer Festlegung der Zügigkeiten absehen zu können.

Herr Strümpel (SPD) gibt Herrn Alt Recht. Die Diskussion um die Aufhebung der Schulbezirke bestehe bereits seit vielen Jahren. Er ist ebenfalls der Meinung, dass diese noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen müsse. Das Verfahren sei sehr kompliziert, da viele verschiedene Gesichtspunkte abgewogen werden müssten. Die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe habe einen sachlichen und differenzierten Antrag gestellt. Dennoch könne man über diesen Antrag heute noch nicht entscheiden. Die Ergebnisse der AG Schulentwicklungsplanung würden noch nicht vorliegen und müssten noch bis zur nächsten Schulausschusssitzung abgewartet werden. Man dürfe nicht vergessen, dass trotz einer Aufhebung nicht immer eine freie Wahl bestehe, da es aufgrund von Überkapazitäten zu Losentscheiden kommen müsse. Er stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe in den Schulausschuss zu verweisen.

Herr Schlichting bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Alt und führt aus, dass alle bei der Verwaltung eingegangenen Stellungnahmen der Schulen sowie des Kreisschüler- und Kreiselternrates an alle Kreistagsabgeordneten versandt worden seien. Das Gymnasium Anna-Sophianeum habe die Stellungnahme verspätet abgegeben und sich für die Beibehaltung von Schuleinzugsbezirken ausgesprochen. Aufgrund der verspäteten Abgabe sei die Stellungnahme bei der Übermittlung noch nicht dabei gewesen. Die Verwaltung sehe die Schulentwicklungsplanung als Grundauftrag, in dem auch die Frage der Beibehaltung von Schuleinzugsbezirken ein wesentliches Thema sei. Im kommenden Schulausschuss werde man einen Bericht zur Schulentwicklungsplanung vorstellen. Er hofft ebenfalls, dass man bis zum Ende des Jahres eine klare politische Aussage zu diesem Thema treffe.

Frau Dannehl (CDU) erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde. Die Verweisung des Antrages an den Schulausschuss sei der richtige Weg. Die Punkte, die in dem Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe aufgeführt seien, würden bereits seit über 20 Jahren diskutiert. Es gehe immer wieder um die Frage, wie man den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern ein Bildungssystem anbieten könne, welches keine Wünsche offen lasse. Man dürfe nicht nur Einzelinteressen von einigen Orten wahren, sondern müsse den Landkreis in seiner Gesamtheit einfangen. Wie bereits von Herrn Strümpel dargelegt, könne man, aufgrund der festgelegten Zügigkeit, jedoch nicht verhindern, dass es trotz einer Aufhebung zu Losentscheiden komme. Die AG Schulentwicklungsplanung sei im Februar letzten Jahres gebildet worden. Für eine sorgfältige Arbeit benötige man Zeit. In anderen Landkreisen oder Städten würden solche Abläufe ebenso lange dauern.

Frau Meyerhof (Bündnis 90/Die GRÜNEN) teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN dem Antrag der SPD ebenfalls zustimmen werde. Sie möchte wissen, warum die Verwaltung die Stellungnahme des Gymnasiums Anna-Sophianeum noch nicht an die Kreistagsabgeordneten weitergeleitet habe.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) möchte weiterhin wissen, wieso es 10 Monate gedauert habe, die Stellungnahmen der Schulen einzuholen und an die Kreistagsabgeordneten weiterzuleiten. Zudem möchte er ebenso wissen, wieso die Stellungnahme des Gymnasiums Anna-Sophianeum noch nicht weitergeleitet worden sei.

Herr Schlichting antwortet, dass die Antwort des Gymnasium Anna-Sophianeum in der AG Schulentwicklungsplanung mit aufgenommen worden sei und in der nächsten Schulausschusssitzung vorgestellt werden solle. Die Verzögerung bitte er zu entschuldigen. Zu welchem Zeitpunkt die Stellungnahme bei der Verwaltung eingegangen sei könne er nicht exakt beantworten. Er werde dies dem Protokoll als Protokollnotiz beifügen. 

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) bittet um unverzügliche Weiterleitung der Stellungnahme und um Antwort auf seine zuvor gestellte Frage.

Frau Wiesenborn (SPD) erwidert, dass dies im nächsten Schulausschuss beantwortet werde und lässt zunächst über den Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion auf Verweisung an den Schulausschuss abstimmen.


TOP 8.4. Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 22.05.2018; hier: Aufhebung der Schuleinzugsbereiche für alle Gymnasien im Landkreis Helmstedt zum Beginn des Schuljahres 2018/2019

Protokoll:

Herr Dr. Rakicky (AfD) weist darauf hin, dass die Übermittlung der Anträge für den Kreistag erst mit der Versendung der Tagesordnung erfolgen würde. Dies sei aus seiner Sicht sehr unglücklich, da sich dadurch Anträge auch überschneiden könnten. Er zieht den Antrag im Namen der AfD-Fraktion zurück.


TOP 8.5. Antrag der FDP-UWG-ZIEL-Gruppe vom 19.05.2018; hier: Resolution zur Weddeler Schleife Bahnhaltepunkt in der Gemeinde Lehre

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig bei 2 Enthaltungen zu und fasst folgenden Beschluss:

„Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert den Regionalverband Großraum Braunschweig auf, sich zukünftig für die Einplanung eines Bahn-Haltepunktes für die Gemeinde Lehre einzusetzen.“



Protokoll:

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) erläutert den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe. Neben der Gemeinde Lehre dürfte der Ausbau der Weddeler Schleife seiner Ansicht nach auch im besonderen Interesse der Stadt Helmstedt sein. Durch eine Doppeltraktion wäre es möglich, eine schnelle Zugverbindung zwischen Helmstedt und Wolfsburg herzustellen. Der Antrag beziehe sich zwar nur auf die Gemeinde Lehre. Er bittet jedoch die Verwaltung, auch dieses Anliegen entsprechend weiterzutragen. Die momentane Busverbindung nach Wolfsburg beinhalte 40 Zwischenstationen und benötige für 30 Kilometer ca. eine Stunde. Dies werde dem hohen Pendleraufkommen zwischen Helmstedt und Wolfsburg nicht gerecht. Die Bundesmittel für die Weddeler Schleife seien gerade für den Nahverkehr vorgesehen. Der Projektauftrag sei aus Sicht der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe nur dahingehend definiert, dass das Nahverkehrsnetz zwischen Braunschweig und Wolfsburg halbstündig getaktet werden wolle. Die kleineren Regionen seien nicht intendiert. Er bittet die Vertreter des Landkreises im Regionalverband Großraum Braunschweig und auch den Landrat, darauf zu drängen, eine Anbindung zwischen Helmstedt und Wolfsburg zu realisieren. Diese Verbindung würde auch dazu führen, dass erstmalig die Gemeinde Lehre eine Anbindung an die Stadt Helmstedt bekäme. Zudem würde sich ein Großteil der Strecke der Weddeler Schleife auf dem Gebiet der Gemeinde Lehre befinden. Ein Haltepunkt wäre somit durch einen geringen Aufwand möglich. Der Beschluss möge lauten:

Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert den Regionalverband Großraum Braunschweig auf, sich für die Einplanung eines Bahn-Haltepunktes für die Gemeinde Lehre einzusetzen.

Herr Krüger (SPD) führt aus, dass die Gemeinde Lehre einen Bahnhof gehabt hätte. Die Braunschweiger Politiker hätten mit dem ICE nicht über Magdeburg und Potsdam nach Berlin reisen wollen. Aus diesem Grund hätten sie eine Anbindung der Schnellstrecke Hannover-Berlin durchgesetzt. Dadurch sei die Weddeler Schleife gebaut und 1998 eingeweiht worden. Als Ausgleichsfläche hätte die alte Bahnstrecke von Braunschweig zum Bahnhof Lehre gedient, woraufhin der Bahnhof geschlossen worden sei. Allerdings hätte es 1995 ein Planfeststellungsverfahren gegeben, in dem ein Haltepunkt zwischen Braunschweig und Groß Brunsrode festgelegt worden sei. Da nun das zweite Gleis an die eingleisige Bahnstrecke angebaut werden solle, sei es erforderlich, dass ein Haltepunkt für die Gemeinde Lehre eingeplant werde. Sollte dieser Haltepunkt jetzt nicht beantragt werden, würden noch einmal 30 Jahre vergehen, bis der Haltepunkt wieder realisiert werden könnte. Im Busverkehr seien die vielen Zwischenstopps und Umsteigepunkte eine Zumutung für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen mit Gepäck. Er bittet darum, der Resolution zuzustimmen.

Frau Jäger (CDU) erläutert, dass es in der Gemeinde Lehre zu diesem Thema im Januar eine Informationsveranstaltung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig gegeben hätte. Dort habe der Bürgermeister der Gemeinde Lehre angeregt, die Machbarkeit einer neuen Verkehrsstation Lehre an der Weddeler Schleife zu prüfen. Diese Anregung sei im Regionalverband unter Beteiligung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und der DB Netz AG als Vorhabenträger des zweigleisigen Ausbaus diskutiert worden. Im Ergebnis sei folgendes herausgekommen: Im laufenden Programm sollen die bestehenden Beschlüsse umgesetzt werden. Dies impliziere keine Haltestelle für die Gemeinde Lehre. Sie zitiert weiterhin aus einem Schriftwechsel des Gemeindebürgermeisters mit dem Regionalverband. Der Bürgermeister habe auch noch einmal für den Ausbau einer Bahnhaltestelle appelliert und auf die hohe Verkehrslast der Gemeinde Lehre hingewiesen. Die ICE-Schleife liege mit über 50 Prozent auf dem Gebiet der Gemeinde Lehre. In der morgigen Sitzung werde sich der Zukunftsausschuss der Gemeinde Lehre wieder mit dem Thema befassen. Sie gehe davon aus, dass dann auch im Rat der Gemeinde Lehre eine Resolution beschlossen werde.

Herr Backhauß (SPD) legt dar, dass nun nach jahrelangen Bemühungen sowie Planungen zum zweigleisigen Ausbau der Weddeler Schleife die Arbeiten vom Regionalverband und auch vom Land und der Deutschen Bahn mit Hochdruck vorangetrieben würden. Dies begrüße man selbstverständlich. Mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung seien Planungs- und Leistungsphasen gesichert. Die DB Netz sei schlussendlich zuständig für die Durchführung der Planungen und für das Vorhaben insgesamt. Zum Abschluss der Planungen sei man nicht jetzt erst gekommen. Die eingleisige Elektrifizierung zwischen Weddel und Fallersleben müsse durch einen zweiten Abschnitt erweitert und möglichst schnell ausgebaut werden. Natürlich würde man es begrüßen, wenn ein Haltepunkt in der Gemeinde Lehre mit eingeplant werde. In diesem, bereits weit fortgeschrittenen, Genehmigungsverfahren der 150 Mio. Euro teuren Gesamtinvestition sei es zum hiesigen Zeitpunkt leider nicht vorgesehen. Aus diesem Grund beantragt er im Namen der SPD-Fraktion folgende Änderung des Beschlusstextes:

Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert den Regionalverband Großraum Braunschweig auf, sich zukünftig für die Einplanung eines Bahn-Haltepunktes für die Gemeinde Lehre einzusetzen.

Die jetzige Planung könne man nicht mehr beeinflussen. Aus diesem Grund sollte die Resolution aus Sicht der SPD-Fraktion in die Zukunft gerichtet sein.

Herr Rosilius (Bündnis 90/Die GRÜNEN) merkt an, dass in Anbetracht dieser Planungen für viele Beteiligte Nachhaltigkeit seiner Meinung nach immer noch ein Fremdwort sei. Schon bei der damaligen Gebietsreform habe man nicht bedacht, den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Lehre eine Bahnanbindung zur Stadt Helmstedt zu ermöglichen. Nun biete sich eine Chance, die wieder nicht wahrgenommen werde. Man warte dadurch wieder 30 Jahre. Bei den Ausführungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sowie des Regionalverbandes und der DB Netz auf der Informationsveranstaltung in Lehre habe er enttäuschender Weise nur finanzielle Gründe heraushören können, die gegen eine Anbindung sprechen würden.

Herr Radeck bezieht sich auf die Aussagen von Herrn Alt und entgegnet, dass er eine Zuganbindung  der Stadt Helmstedt an die Stadt Wolfsburg durch die sog. Weddeler Kurve bereits seit 2016 fordere. Man habe mit dem Regionalverband diesbezüglich viele Verhandlungen geführt. Es sei seitens des Regionalverbandes, wie bereits von den Vorrednern dargelegt, darauf hingewiesen worden, dass die Planungen schon zu weit fortgeschritten seien. Er hoffe zumindest darauf, dass der Regionalverband seine Zusage einhalte, die Fahrpläne von Bussen und Zügen so aufeinander abzustimmen, dass Fahrgäste zwischen Helmstedt und Wolfsburg beim Umstieg in Weddel nicht lange warten müssten. Dadurch könne immerhin eine kleine Verbesserung der Anbindung ermöglicht werden. Dies nütze allerdings nicht der Gemeinde Lehre. Aus diesem Grund begrüßt er eine Resolution. Man müsse klar Stellung beziehen und darauf aufmerksam machen, dass man als Landkreis angehört werden sollte.

Frau Wiesenborn (SPD) lässt zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.


TOP 9 Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Südlicher Drömling“ (142-2/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 27 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„Die NSGVO „Südlicher Drömling“ im Bereich der Gemeinden Danndorf und Grafhorst der Samtgemeinde Velpke im Landkreis Helmstedt (Anlage A der Drs. 142-2/2017) wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen.“



Protokoll:

Herr Johns (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) führt aus, dass das Land seine europäischen Verpflichtungen im Hinblick auf Natura 2000 in Schulterschluss mit den Waldeigentümern erfüllen wolle. Wichtigste Voraussetzung hierfür sei, dass die anerkannt gute Bewirtschaftung und Entwicklung der Wälder, die bereits in den zurückliegenden Jahrzehnten praktiziert worden sei, auf ganzer Fläche fortgeführt werde. Die damit verbundenen positiven Entwicklungen würden unter anderem von der Bundeswaldinventur 3 dokumentiert. Die Wälder seien Lebensraum zahlreicher Arten und böten Schutz und stünden deshalb im Fokus von FFH-Richtlinien und der EU-Vogelschutzrichtlinie. Für die Unteren Naturschutzbehörden biete die Musternaturschutzgebietsverordnung des NLWKN den großen Vorteil, dass sie die waldrelevanten Inhalte der Schutzgebietsverordnung nicht selber erarbeiten müssten, sondern weitestgehend aus der Musterverordnung und dem Unterschutzstellungs-Erlass nebst zugehörigem Leitfaden übernehmen könnten. Nach Auffassung des Landes würden die im Erlass vorgegebenen Regelungen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Regelfall eine ausreichende Grundlage für den günstigen Erhaltungszustand in den als Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten geschützten Wald FFH-Gebieten bieten. Eine Umsetzung des EU-Rechtes sei 1:1 anzustreben. Aus diesem Grund sollten die unteren Naturschutzbehörden lediglich die entsprechenden Erlassinhalte sowie die Regelungen aus der Musterverordnung, die für den Schutzzweck erforderlich seien, in die Verordnung übernehmen. Für den Schutzzweck entbehrliche Regelungen sollten nicht verordnet werden. Die Unteren Naturschutzbehörden seien im übertragenden Wirkungskreis tätig und somit an den Erlass gebunden. Herr Siegert habe bereits zu seinen im Kreisausschuss gestellten Änderungsanträgen entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Sein Wunsch sei es, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde nur noch Vorlagen erstellt würden, die das EU-Recht zu Natura 2000 nur noch 1:1 umsetze und nicht darüber hinaus. Es dürfe auch nicht sein, dass man bei jeder neu zu beschließenden Verordnung neue Regelungen treffe. Eine Grundverordnung sollte auf alle Naturschutzgebietsverordnungen des Landkreises angewendet werden. Zudem sei die Regelungsdichte für Erlaubnisvorbehalte überfrachtet.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) erläutert, dass das dramatische Artensterben bekannt und die Gründe dafür vielfältig seien und meistens aus Menschenhand stammen würden. Durch die Ausweisung von Schutzgebieten könne der rasante Artenrückgang zwar nicht gestoppt aber gebremst werden. Aus diesem Grund habe die EU ihre Mitgliedsländer verpflichtet, geeignete Schutzflächen auszuweisen und diese durch eine entsprechende Schutzverordnung bis Ende 2013 hoheitlich zu sichern. Wegen der Terminüberschreitung habe die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, wodurch der Bundesrepublik eine hohe Strafe drohen würde. Bei erkennbaren Anstrengungen habe die EU eine Schonfrist bis Ende 2018 eingeräumt. Das Land Niedersachsen habe durch Verhandlungen mit der Bundesregierung diese Zielmarke bis Ende 2018 bestätigt und die bereits erwähnte Musterverordnung der NLWKN herausgebracht. Die Musterverordnung beziehe sich auf den Walderlass in den Punkten, in denen es den Wald betreffe. Über diesen Walderlass streite man sich nun seit fast 5 Jahren. Die vorliegende Verordnung hätte in allen Punkten der Mustergebietsverordnung und auch dem Walderlass entsprochen. Es seien lediglich geringe Anpassungen erforderlich gewesen, da eine Überlagerung eines Vogelschutz- und FFH-Gebietes vorliege. Die auf der Karte mit weiß ausgezeichneten Flecken seien Gebiete, auf denen Vogelschutz stattfinden müsse. Sie würden Fortpflanzungs- und Brutgebiete darstellen. Das Auswerfen von Düngemitteln sei in diesen Gebieten einfach nicht möglich, da es die Schutzbestimmungen verletzte. Ziel sei größtmöglicher Artenschutz bei geringstmöglicher Nutzungseinschränkung. Die Land- und Forstwirtschaft werde nur unwesentlich eingeschränkt. Sollten alle vorliegenden Änderungsanträge beschlossen werden, könne kein wirksamer Artenschutz mehr stattfinden.

Frau Dannehl (CDU) beanstandet das Verfahren der Unteren Naturschutzbehörde. Der Maßstab für die Verordnungen werde grundsätzlich höher angesetzt, als es vom Land gefordert werde. Man sei dankbar für Kompromisse, die stets geschlossen würden, allerdings wünsche sie sich, dass die Kreistagsabgeordneten früher in das Verfahren eingebunden werden. Es sollte auf die Bedürfnisse der Bewirtschafter und Eigentümer eingegangen werden. Sie wolle nicht Umweltschutz gegen Landwirtschaft ausspielen. Umweltschutz könne nur zusammen mit den Landwirten und Eigentümern betrieben werden. Der südliche Drömling sei ein Kulturgebiet und durch Menschenhand mit Hilfe von künstlich angelegten Entwässerungsgräben erst zu dem Gebiet geworden, dass es heute sei. Die Erhaltung dieses Gebietes könne überhaupt nur durch Landwirtschaft gewährleistet werden. Dass man Landwirtschaft und Umweltschutz immer in einem Gegensatz darstelle, ärgere sie maßlos. Umweltschutz funktioniere nicht ohne Landwirtschaft und ohne Landwirte. Sie teilt mit, dass sie den Änderungsantrag - Änderung der Gebietsabgrenzung im Bereich der Ortschaft Grafhorst mit einem Abstand von 200 bis 300 Metern zur Ortslage - im Namen der CDU-Fraktion wieder zurück ziehe. Nach wie vor sei eine derart ortsnahe Abgrenzung in den Augen der CDU-Fraktion unmöglich. Da laut Auskunft des Ministeriums eine Änderung dieser Abgrenzung nicht möglich sei, werde man diesen Antrag nicht aufrechterhalten.

Der zweite Änderungsantrag der CDU-Fraktion werde aufgrund des Kompromissvorschlages von Herrn Siegert noch einmal verändert. Er soll nun lauten:

Der § 4 (3) 5 b wird ergänzt durch die Formulierung: „ein abweichender Mahdtermin nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde“.

Der dritte Änderungsantrag werde seitens der CDU-Fraktion aufrechterhalten. Er lautet:

Änderung des § 4 (3) 5 e in der Form, dass statt 2 „Weidetieren“ 2 „Großvieheinheiten“ zulässig sind.

Der vierte Änderungsantrag laute ebenfalls als Kompromiss mit der Stellungnahme von Herrn Siegert folgendermaßen:

Im § 4 (3) 10 wird ein neuer Regeltatbestand geschaffen: „der Drohneneinsatz zum Schutz der wertbestimmenden Vogelarten im Vorfeld einer Mahd“.

Sie beantragt darüber hinaus, nach den Beratungen zu diesem TOP eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten durchzuführen, damit man sich in der Fraktion nochmals beraten könne.

Herr Johns (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) bezieht sich auf die Änderungsanträge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe, die bereits im Kreisausschuss gestellt worden sind, und ergänzt diese noch durch weitere Änderungen:

Zu Änderungsantrag 1:

Zu § 4 (4): 1. „auf allen Waldflächen“ soll gestrichen werden. Es soll ersetzt werden durch „auf Waldflächen, die nach dem Ergebnis der Basiserfassung keinen FFH-Lebensraumtyp darstellen.“

Zu Änderungsantrag 2:

Unter § 4 (4) 1. b) soll die Ergänzung erfolgen: „sofern der Holzeinschlag und die Pflege unter dau-erhafter Belassung aller erkennbaren Horst- und Stammhöhlenbäume erfolgt.“

Zu Änderungsantrag 3:

Unter § 4 (4) 2. soll zusätzlich auf allen Waldflächen im Vogelschutzgebiet gestrichen und gegen folgende Formulierung ersetzt werden: „auf allen in der maßgeblichen Karte dargestellten Waldflächen mit wertbestimmenden Lebensraumtypen.“

Um dem Vogelschutz nachzukommen, beantragt er aus diesem Grund weiterhin:

Unter § 4 (4) 3. wird das Wort „Mittelspecht“ in der Aufzählung „Vorkommen von Schwarzstorch, Schwarzmilan, Rotmilan und Kranich…“ eingefügt. Zudem werden darunter folgenden Punkte ergänzt:

a) ein Altholzanteil von mindestens 20 % der Waldfläche der jeweiligen Eigentümerin oder des jeweiligen Eigentümers erhalten oder entwickelt wird,

b) je vollem Hektar der Waldfläche der jeweiligen Eigentümerin oder des jeweiligen Eigentümers mindestens drei lebende Altholzbäume dauerhaft als Habitatbäume markiert und bis zum natürlichen Zerfall belassen oder bei Fehlen von Altholzbäumen auf mindestens 5 % der Waldfläche der jeweiligen Eigentümerin oder des jeweiligen Eigentümers ab der dritten Durchforstung Teilflächen zur Entwicklung von Habitatbäumen dauerhaft markiert werden (Habitatbaumanwärter): artenschutzrechtliche Regelungen zum Schutz von Horst- und Hohlbäumen bleiben unberührt,

c) in Altholzbeständen die Holzentnahme und die Pflege in der Zeit vom 1. März bis 31. August nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde erfolgt

Die weiteren Maßnahmen verschieben sich entsprechend auf die Buchstaben d-f.

4.

Unter § 4 (4) dann neu 3. d (vorher § 4 (4) 3. a) soll folgender Satz gestrichen werden: Neue Erschließungen finden nicht statt. Bestehende Feinerschließungslinien bleiben unverändert.

Herr Broistedt (SPD) betont, dass sich das Naturbild im Drömling mit Hilfe des Anlegens der künstlichen Entwässerung und mit Hilfe der Landwirtschaft wesentlich verbessert habe. Man könne viele verschiedene Baumarten verzeichnen, die Schutz und Heimat für ebenso viele Vogelarten und anderes Getier bieten würden. Man sollte stolz auf diese Arten- und Naturvielfalt sein, statt sie durch Auflagen wieder in Wildwuchs verfallen zu lassen. Die Landwirte würden durch die Arbeit in diesem Gebiet ihre Existenz sicherstellen. Für Milchviehbetriebe sei der Einsatz von 2 Weidetieren längst nicht mehr zeitgemäß. Sollte diese Regelung bestehen bleiben, müsse man zumindest Ausgleichsflächen schaffen.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) betont, dass für Einschränkungen, die die Landwirte und Eigentümer erleiden würden, Erschwernisausgleich gezahlt werden müsste. Ob den Landwirten und Eigentümern durch eine Ausnahmeregelung in der Mahd und der Beweidung ein Vorteil entstehe, wenn der Erschwernisausgleich wegfalle, sei aus seiner Sicht fraglich. Er weist darauf hin, dass die Streichung des Wortes „zusätzlich“ unter § 4 (4) 2. gegen den Sicherungserlass verstoße. In den weißen Flecken der Karte würde sich ein Vogelschutzgebiet befinden, dass zwingend geschützt werden müsse. Die Erhaltung der Waldstruktur durch Habitatbäume sei ein Kompromiss, der aber aus seiner Sicht nicht genüge. Dadurch könne dennoch eine Düngung erfolgen und sich invasive und nicht heimische Arten ausbreiten. Dies sei nicht im Sinne eines vernünftigen Artenschutzes.

Herr Wenzel (SPD) erinnert daran, dass der Kreistag circa zum Anfang des Jahres 2000 das Naturschutzprojekt Drömling beschlossen habe. Hierfür sei ein Einvernehmen mit allen Beteiligten hergestellt worden, wie auch mit der Landwirtschaft. Grafhorst habe dem zugestimmt, unter Voraussetzung der Gewährleistung des Hochwasserschutzes. Es würde bei der Diskussion der Eindruck entstehen, dass der Drömling zum ersten Mal unter Naturschutz gestellt werde. Keine Gemeinde habe in den letzten Jahren so viele Ausgleichsflächen schaffen müssen, wie die Gemeinde Grafhorst. Man habe sich immer für die Landwirtschaft stark gemacht. Er möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass der hohe Artenbestand auch ein Resultat des seit ca. 20 Jahren existierenden Naturschutzgebietes sei.

Herr Wehking (SPD) bezieht sich auf die gestellten Änderungsanträge und erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion hinsichtlich der 2 „Großvieheinheiten“ statt 2 „Weidetieren“ nicht zustimmen könne. Allerdings wäre man mit dem Kompromiss der Verwaltung einverstanden, der da laute: „ ein größerer Viehbesatz nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.“ Zu dem Änderungsantrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe hinsichtlich der Vogelschutzrichtlinien wolle man sich in der Sitzungsunterbrechung den neuen Formulierungsvorschlag von Herrn Johns zunächst noch einmal ansehen. Alle anderen Änderungsanträge könne die SPD-Fraktion mittragen.

Herr Johns (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) widerspricht den Ausführungen von Herrn Hansmann vehement. Dass er für Düngung und gegen den Vogelschutz sei, lasse er sich nicht vorwerfen. Die weißen Flecken auf der Karte seien Vogelschutzgebiete. In den bunten Flächen bestehe ein umfassender Schutz. In der ursprünglichen Verordnung hätte gestanden, dass die gleichen Grundsätze der bunten Flächen auch für Vogelschutzgebiete, also auch auf den weißen Flächen, gelten würden. In vielen Vogelschutzgebieten gebe es Kiefernbestände. Sollte ein Eigentümer dort Eichenbäume pflanzen wollen, damit sich auch dort viele Vögel einnisten könnten, müsse man die Möglichkeit einräumen, durch eine einmalige Düngung das Wachstum und eine tiefere Wurzeleinnistung zu stärken. Aus diesem Grund habe ein Verbot, in diese Bereiche bspw. Eichen zu pflanzen, aus seiner Sicht nichts mit Vogelschutz zu tun.

Herr Siegert bezieht sich auf seine Stellungnahmen zu den Anträgen im Kreisausschuss und geht auf die Änderungsvorschläge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe ein.

Zu § 4 (4): 1. „auf allen Waldflächen“ soll gestrichen werden. Es soll ersetzt werden durch „auf Waldflächen, die nach dem Ergebnis der Basiserfassung keinen FFH-Lebensraumtyp darstellen.“

Herr Siegert erläutert, dass man aus Sicht der Verwaltung dieser Formulierung folgen könne, wenn unter § 4 (4) 2. ergänzend klargestellt wird, dass die Regelungen aus 1. auch auf den Lebensraumtypenflächen im Vogelschutzgebiet gelten. Hier sollte die Formulierung dann lauten: „2. zusätzlich zu Ziffer 1 auf allen Waldflächen im Vogelschutzgebiet,…“. Aus Sicht der Verwaltung sei allerdings die bisherige Regelung eindeutiger.

Die Punkte a - c unter § 4 (4) 2. könne man unter § 4 (4) 3. einfassen und die Punkte, die dann folgen, fortlaufend weiterführen.

Die Änderung der Formulierung unter § 4 (4) 2. von „auf allen Waldflächen im Vogelschutzgebiet“  in die Formulierung „auf allen in der maßgeblichen Karte dargestellten Waldflächen mit wertbestimmenden Lebensraumtypen.“ werde unter Verweis auf die dazugehörigen Stellungnahmen in der Vorlage 142-2 aus fachlicher Sicht nicht als sachgerecht angesehen. 

Alle anderen Änderungsanträge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe und der CDU-Fraktion seien mit Ausnahme der Änderung unter § 4 (3) 5 e (2 „Großvieheinheiten“ statt 2 „Weidetiere“)  aus Sicht der Verwaltung konsensfähig.

Frau Wiesenborn (SPD) lässt nun über den Antrag der Geschäftsordnung, eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten durchzuführen, abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Antrag mehrheitlich zu. Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen.

Herr Jenrich nimmt nicht mehr an der Sitzung teil.

Die Sitzung beginnt wieder um 18.47 Uhr.

Frau Wiesenborn (SPD) lässt zunächst über die Änderungsanträge der CDU-Fraktion abstimmen.

Der erste Änderungsantrag wurde zurückgezogen.

Zu 2.

Der § 4 (3) 5 b wird ergänzt durch die Formulierung: „ein abweichender Mahdtermin nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde“.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag mit 25 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Zu 3.

Änderung des § 4 (3) 5 e in der Form, dass statt 2 „Weidetieren“ 2 „Großvieheinheiten“ zulässig sind.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag mit 22 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Zu 4.

Im § 4 (3) 10 wird ein neuer Regeltatbestand geschaffen: „der Drohneneinsatz zum Schutz der wertbestimmenden Vogelarten im Vorfeld einer Mahd“.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig bei 3 Enthaltungen zu.

Frau Wiesenborn (SPD) lässt nun über die Änderungsanträge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe abstimmen.

Zu 1.

Frau Wiesenborn (SPD) fragt nach, ob sich dieser Antrag (Änderung der Formulierung § 4 (4) 1. aufgrund der Erläuterungen von Herrn Siegert erledigt hat. Dies wird bestätigt. Es bleibt bei der bisherigen Regelung.

Zu 2.

Unter § 4 (4) 1. b soll die Ergänzung erfolgen: „sofern der Holzeinschlag und die Pflege unter dauerhafter Belassung aller erkennbaren Horst- und Stammhöhlenbäume erfolgt.“

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig bei 4 Enthaltungen zu.

Zu 3.

Frau Wiesenborn (SPD) fasst den Änderungsantrag in Abstimmung mit Herrn Johns und Herrn Siegert folgendermaßen zusammen:

Die Regelungen unter § 4 (4) 2. a - c werden unter § 4 (4) 3. eingeführt und verschoben, bleiben aber ebenso unter § 4 (4) 2. unter den Punkten a - c erhalten. Unter § 4 (4) 3. wird das Wort „Mittelspecht“ in der Aufzählung „Vorkommen von Schwarzstorch, Schwarzmilan, Rotmilan und Kranich…“ eingefügt.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag mit 25 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen zu.

Zu 4.

Unter § 4 (4) dann neu 3. d (vorher § 4 (4) 3. a) soll folgender Satz gestrichen werden: Neue Erschließungen finden nicht statt. Bestehende Feinerschließungslinien bleiben unverändert.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig bei 1 Enthaltung zu.

Zu 3.

Aufgrund des Beschlusses zum 3. Änderungsantrag ist nun noch über die Änderung der Formulierung in § 4 (4) 2. abzustimmen, die lautet:

Von „zusätzlich auf allen Waldflächen im Vogelschutzgebiet“ in „ auf allen in der maßgeblichen Karte dargestellten Waldflächen mit wertbestimmenden Lebensraumtypen.“

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag mit 25 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 9 Enthaltungen zu.

Frau Wiesenborn (SPD) lässt nun über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen abstimmen.


TOP 10 Bestimmung von vier neu zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH (45/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„a)  Seitens des Landkreises Helmstedt wird Herr Kreistagsabgeordneter Wehking für einen neu zu besetzenden Aufsichtsratssitz der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH benannt.

b)    Es werden die drei von der Stadt Helmstedt und der Stadt Königslutter am Elm vorgeschlagenen Bewerber für drei neu zu besetzende Aufsichtsratssitze der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH benannt.

c)    Dem Vertreter des Landkreises Helmstedt in der Gesellschafterversammlung der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird die Weisung erteilt, bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder die zuvor benannten Bewerber vorzuschlagen und für diese zu stimmen.“


TOP 11 Aufbau einer Zentralen Beschaffungsstelle beim Landkreis Helmstedt für die kreisangehörigen Kommunen (52/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 4 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Dem Aufbau einer Zentralen Beschaffungsstelle beim Landkreis Helmstedt für die kreisangehörigen Kommunen als freiwillige Leistung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG wird zugestimmt.“


TOP 12 Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Helmstedt zur Übernahme der Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht auf dem Gebiet der Stadt Helmstedt zum 01.07.2018 (54/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Zweckvereinbarung zur Übernahme von Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht wird - vorbehaltlich der Genehmigung des MI – beschlossen. Der Landrat wird ermächtigt, eventuell vom MI für erforderlich gehaltene Änderungen vorzunehmen, sofern die Grundzüge der Vereinbarung hierdurch nicht berührt werden.“


TOP 13 Befristete Fortsetzung einer „Praxisklasse“ mit besonderer Betreuung für Schülerinnen und Schüler mit gestörter Lernbereitschaft und Auffälligkeiten im Sozialverhalten; Standort Hauptschule (HS) Eichendorffschule Schöningen um ein weiteres Jahr (38/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„1. Das Projekt „Praxisklasse“ wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Niedersächsische   Landesschulbehörde um ein weiteres Schuljahr bis einschließlich dem Schuljahr 2018/2019 verlängert.

2.  Schülerinnen und Schüler anderer Hauptschulen aus dem Landkreis Helmstedt können bei entsprechend vorliegenden Kriterien in das Projekt aufgenommen werden.

3.  Die Förderschulen L nehmen im Rahmen von Werkstattgruppenprojekten auf der Basis des Erlasses „Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen“ an dem Modell „Praxisklasse“ teil.

4.  Der Weiterbeschäftigung des berufspraktischen Anleiters für die Praxisklasse um ein weiteres Jahr – befristet bis zum 31.08.2019 – wird zugestimmt.“


TOP 14 Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Helmstedt; hier: 3. Änderungssatzung (33/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Helmstedt wird in der anliegenden Fassung beschlossen (Anlage 1).“


TOP 15 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine Anregungen und Beschwerden vor.

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es liegen keine Fragen vor.

 
TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Frau Wiesenborn (SPD) eröffnet um 16.00 Uhr die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Wiesenborn (SPD) stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Wiesenborn (SPD) stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.03.2018

Protokoll:

Das Protokoll wird einstimmig bei 4 Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Engelke erinnert daran, dass er gegenüber der Kommunalaufsicht des Landkreises Beschwerde eingereicht hatte. Es hätte sich um einen Beschluss über einen Zuschuss der Stadt Helmstedt an die Kreiswohnungsbaugesellschaft gehandelt. Angesichts der Eigentumsverhältnisse möchte er wissen, warum sich der Landkreis nicht für befangen erklärt habe. Im Übrigen ziehe er seine Beschwerde wegen Erledigung zurück.

Frau Wiesenborn (SPD) erwidert, dass die Antwort dem Protokoll beigefügt werde.

 Protokollnotiz:

Zum Zeitpunkt der Anfrage befand sich die Angelegenheit noch im Stadium der Sachverhaltsermittlung. Erst nach deren Abschluss hätte man darüber entscheiden können, ob eine Befangenheit nach § 171 Abs. 4 NKomVG vorliegen könnte. Dessen ungeachtet hatte der Landkreis Helmstedt als untere Kommunalaufsichtsbehörde vor einigen Jahren in einer vergleichbaren Situation seine Befangenheit vermutet und die Angelegenheit gemäß § 171 Abs. 4 NKomVG der obersten Kommunalaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Diese hatte jedoch entschieden, dass keine Befangenheit in diesem Sinne vorliegt. Anders, als zunächst angenommen, legt das Nds. Innenministerium bei der Beurteilung dieser Frage nicht den Maßstab des Befangenheitsbegriffs des Verwaltungsverfahrensrechts (§ 21 Verwaltungsverfahrensgesetz) zugrunde, sondern den des demgegenüber wesentlich eingeschränkteren Wirkungsbereichs des Mitwirkungsverbots aus § 41 NKomVG. Eine Befangenheit i.S.d. § 171 Abs. 4 NKomVG wäre mutmaßlich demnach nicht gegeben gewesen.

Herr Wilke macht auf die ungleiche Beschilderung der Parkplätze an den Kreishäusern aufmerksam und möchte wissen, ob er auf dem hiesigen Parkplatz des Kreishauses 13 hätte parken dürfen. Laut Beschilderung dieses Parkplatzes dürfe man nur als Besucher der Kreisverwaltung parken, nicht aber als Besucher des Kreistages. Er schlägt vor, alle Kreishäuser nach dem Muster des Kreishauses 1 zu beschildern.

Frau Wiesenborn (SPD) bedankt sich für die Anregung. Die Antwort auf die Frage werde dem Protokoll beigefügt.

Protokollnotiz:

Die Beschilderung am Parkplatz der ehem. Lutherschule erlaubt ausdrücklich den Besuchern der Kreisverwaltung das Parken. Der Kreistag gehört hinsichtlich der Gewaltenteilung zur Exekutive und wird daher gern als ehrenamtlicher Teil der Verwaltung bezeichnet. Insofern dürfen Besucher des Kreistages folgerichtig auch auf dem Parkplatz der Lutherschule parken. Eine Freigabe aller Parkplätze der Kreisverwaltung für die Öffentlichkeit außerhalb der Dienstzeiten ist nicht vorgesehen. Insbesondere ist der Parkplatz der ehemaligen Lutherschule für Veranstaltungen im Luthersaal freizuhalten. Die Freigabe des Parkplatzes am Hauptgebäude der Kreisverwaltung stellt eine Ausnahme dar, um Besuchern der Innenstadt eine fußläufige Verbindung zum Batteriewall und zusätzliche Parkmöglichkeiten anzubieten. An der ehemaligen Lutherschule bietet der Lutherweg eine solche Verbindung.

Herr Jäkel möchte wissen, ob es zutrifft, dass Schüler/innen aus dem Sekundarbereich I aufgrund der beschlossenen Änderung der Regelung zur Schülerbeförderung zukünftig von Esbeck nach Schöningen und umgekehrt zu Fuß laufen müssten.

Frau Wiesenborn (SPD) erklärt, dass die Antwort dem Protokoll beigefügt werde.

Protokollnotiz:

Nach der bis zum 31.07.2018 geltenden Schülerbeförderungssatzung hatten alle Schülerinnen und Schüler aus einer Ortschaft, die innerhalb der geschlossenen Ortslage wohnen, einen Anspruch auf Schülerbeförderung, sobald nur ein Schüler aus der Ortschaft die Anspruchsvoraussetzungen für eine Beförderung zur zuständigen Schule erfüllt. Das bedeutet, dass viele Schüler von dieser sog. „Ortsteilregelung“ profitierten obwohl ihr Schulweg z.T. deutlich kürzer war als die vorgegebene Mindestentfernung zur jeweiligen Schule.

Diese Ortsteilregelung stellte eine Ungleichstellung/Ungleichbehandlung dar. Schülerinnen und Schüler, die direkt in der Stadt unter der jeweiligen Mindestentfernung wohnen und keinen Anspruch erwirken, sind schlechter gestellt worden als Schülerinnen und Schüler, die in einem Ortsteil in geringerer Entfernung zur Schule wohnen und aufgrund der Ortsteilregelung einen Anspruch erwirken.

Mit Kreistagsbeschluss vom 06.12.2017 wurde die Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Helmstedt mit Wirkung zum 01.08.2018 beschlossen. Danach entfällt diese „Ortsteilregelung“ und es gilt für die Mindestentfernungen gem. § 2 Abs. 2 der Satzung allein der vom Schüler zu Fuß zurückzulegende kürzeste, zumutbare Schulweg zwischen Haustür des Wohngebäudes des Schülers und dem nächstgelegenen benutzbaren Hauseingang des Schulgebäudes.

Ein Beförderungsanspruch besteht, wenn folgende Mindestentfernungen überschritten werden:

  • Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Schuljahrgänge                  mehr als 2.000 m
  • Schülerinnen und Schüler der 7. bis 10. Schuljahrgänge                mehr als 3.000 m.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es liegen keine Mitteilungen vor.

 
TOP 7 Anfragen

Protokoll:

Änderung des Kindertagesstätten-Gesetzes

Frau Meyerhof (Bündnis 90/Die GRÜNEN) erinnert daran, dass sich das KiTa-Gesetz voraussichtlich zum 20.06.2018 ändern werde und äußert ihre Verwunderung darüber, dass in der heutigen Kreistagssitzung von Seiten des Landrates keine Mitteilung dazu erfolge. Sie bezieht sich auf ihre gestellten Fragen bezüglich der Änderungen im KiTa-Gesetz im letzten Jugendhilfeausschuss. Die meisten der Fragen seien mit Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen mit den Kommunen nicht beantwortet worden. Ihres Wissens nach müsse man sich bei einem unerfüllten Wunsch auf einen Kindergartenplatz an den Landkreis wenden und könne diesen sogar wegen Nichterfüllung verklagen. Sie möchte wissen, ob diese Verfahrensweise, trotz der Vereinbarung mit den Kommunen, immer noch gelte. Weiterhin möchte sie wissen, ob bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Verteilung der Zuschüsse an die Gemeinden durch den Kreistag beschlossen werde.

Herr Schlichting entgegnet, dass der Landkreis Helmstedt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Gewährleistungspflicht innehabe und geeignete Einrichtungen oder Dienste zur Kindesbetreuung ausreichend zur Verfügung stellen müsse. Diese Regelung bestehe trotz der Wahrnehmungsvereinbarung mit den Kommunen und sei unter § 1 (1) auch so festgeschrieben. Zurzeit gebe es keine fehlenden Kindergartenplätze oder fehlende Betreuung in der Kindertagespflege. Der Betreuungsaufwand werde durch die Gesetzesänderung, die eine Beitragsfreiheit ab dem 3.Lebensjahr beinhalte, zunehmen. Durch personelle Aufstockung in der Kindertagespflege würden zusätzliche Plätze zur Kinderbetreuung sichergestellt. Man befinde sich in einem noch laufenden Verfahren der Gesetzesänderung. Der Landtag habe noch keinen Beschluss gefasst. Es handele sich hier um ein Gesetz, welches die Verwaltung operativ ausführe. Es bestehe im Grunde genommen kein Bedarf für einen Beschluss des Kreistages. Jedoch wären aufgrund der Gesetzesänderung auch Änderungen in der Wahrnehmungsvereinbarung vorzunehmen. Hier bedürfe es jedoch neuer Verhandlungen mit den Kommunen. Für die Änderung der Wahrnehmungsvereinbarung bedürfe es eines Kreistagsbeschlusses. Die Verteilung der finanziellen Mittel zur Umsetzung der Sprachförderung in den Kindertagesstätten würde nicht dem Kreistag obliegen, sondern dem Land.

Verstoß gegen die Geschäftsordnung seitens der Kreistagsvorsitzenden

Herr Dr. Rakicky (AfD) führt aus, dass es während der Kreistagssitzung vom 07.03.2018 zu einer erheblichen Verletzung der Geschäftsordnung durch die Kreistagsvorsitzende Frau Weber-Tabrizian gekommen sei. Diese habe inhaltlich und politisch Stellung zu einem Antrag der AfD-Fraktion genommen, obwohl sie den Vorsitz für diese Stellungnahme nicht abgegeben hätte. Die Geschäftsordnung untersage ein solches Verhalten, da die Vorsitzende ihr Amt politisch neutral auszuüben habe. Die Vorsitzende habe die Geschäftsordnung gröblich verletzt und damit die AfD-Fraktion im Kreistag rechtswidrig behandelt.

Er möchte wissen, wie Frau Weber-Tabrizian zukünftig eine rechtmäßige Ausübung sicherstellen wolle. Zudem möchte er wissen, was sie tun werde, um die AfD-Fraktion nicht herabzusetzen sowie nicht zu benachteiligen und gemäß der Geschäftsordnung neutral zu agieren.

Herr Radeck erklärt, dass es ihm leider nicht möglich sei, für Frau Weber-Tabrizian zu sprechen. Diese Frage könne nur sie beantworten. Die Frage wäre schriftlich an Frau Weber-Tabrizian zu stellen.

 
TOP 8 Anträge  
TOP 17 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Frau Wiesenborn (SPD) schließt die Sitzung um 19.28 Uhr.

 

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