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Kreistag (KT)

Mittwoch, 07. Juni 2017 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Frau Weber-Tabrizian (CDU) eröffnet um 16.00 Uhr die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit gem. § 65 NKomVG

Protokoll:

Frau Weber-Tabrizian (CDU) stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Weber-Tabrizian (CDU) stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung fest.

 
TOP 4 Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 08.02.2017 sowie am 05.04.2017

Protokoll:

Die Protokolle werden einstimmig bei 1 Enthaltung genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Jürgens möchte wissen, was passiert, wenn ein Beschluss des Kreistages gegen ein Gesetz verstößt.

Herr Radeck antwortet, dass sich der Kreistag an das Gesetz zu halten habe. Sollte Grund zur Annahme bestehen, dass ein rechtwidriger Beschluss gefasst wurde, wäre die Rechtswidrigkeit und Anfechtbarkeit des Beschlusses zunächst zu überprüfen.

Herr Jürgens legt dar, dass der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen habe, den Antrag des Gymnasiums am Bötschenberg auf eine dritte 5.Klasse abzulehnen. Im § 59 a des Nds. Schulgesetzes heiße es: „ Die Aufnahme in Ganztagsschulen kann beschränkt werden, soweit die Zahl der Anmeldungen, die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet.“ Die Aufnahmekapazität sei laut des gleichen Paragraphen überschritten, wenn nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel, unter den personellen, sachlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule nicht mehr gesichert sei. Von Seiten der Schule sei der Verwaltung ganz klar dargelegt worden, dass es weder personelle, noch sachliche oder fachspezifische Gegebenheiten gebe, die einer Dreizügigkeit im kommenden Schuljahr entgegenstehen würden. Somit stelle für ihn dieser Beschluss einen eindeutigen Verstoß gegen das niedersächsische Schulgesetz dar. Er fragt, wie die Verwaltung zu seiner Ansicht stehe.

Herr Radeck antwortet, dass die Auslegung dieses Paragraphen zunächst von der Verwaltung überprüft werden müsste. Man wolle selbstverständlich nicht unrechtmäßig handeln. Man werde sich beraten und der Schule eine Information zukommen lassen.

Herr Jürgens führt aus, dass im Jahr 2004 die Einführung der Mittelstufe am Gymnasium am Bötschenberg beschlossen worden sei. Dabei sei eindeutig keine Beschränkung in der Zügigkeit festgelegt worden. Man habe sich lediglich im Benehmen mit der Schule darauf geeinigt, dass man eine Zweizügigkeit einhalte. Kurze Zeit später habe der Landkreis ohne Herstellung des Benehmens mit der Schule die Zügigkeit der Oberstufe auf vier Züge beschränkt. Man habe in der letzten Kreisausschusssitzung nicht nur den Antrag auf eine einmalige Dreizügigkeit der 5.Klasse abgelehnt, sondern wieder ohne Herstellung des Benehmens mit der Schule festgelegt, dass die Zügigkeit der Mittelstufe dauerhaft bei zwei Zügen verbleibe. Er möchte wissen, wie der Landkreis zu dieser einseitigen Vorgehensweise komme und mittlerweile gänzlich auf eine Benehmensherstellung mit der Schule verzichte.

Herr Schlichting erklärt, dass der Kreistag im Jahr 2004 beschlossen habe, dass das Gymnasium am Bötschenberg eine Mittelstufe – beginnend im Schuljahr 2004/05 mit den Gymnasialklassen 5 und 6 erhalte. Das bestehende kreisweite Einzugsgebiet sei nicht verändert worden. Man habe daraufhin im Benehmen mit der Schule die Zügigkeit aufgrund dieses kreisweiten Einzugsgebietes, auf zwei Züge beschränkt. Der Kreisausschuss habe diese Zweizügigkeit noch einmal per Beschluss am19.05.2017 gemäß Schulentwicklungsplan als bindend festgelegt. Die dargelegten Einwände würden seitens der Verwaltung geprüft. Die Schule erhalte dann eine Mitteilung.

Herr Jäkel bezieht sich bei seiner Frage auf die Drucksache zur Einführung eines Live- Streams und möchte wissen, wie man auf die dargelegten Kosten käme. Bei der Suche nach Anbietern sei er auf wesentlich geringere Summen gestoßen.

Herr Herzog antwortet, dass seitens des Landkreises zur Preisermittlung noch keine konkrete Markterkundung stattfinde, sondern eine Kostenschätzung. Bei den Angaben in der Vorlage habe man sich an den Kosten orientiert, die bei den benachbarten Städten, die ein Live-Stream bereits eingeführt hätten, entstanden seien. Die tatsächlichen Kosten könnten erst mit der Ausschreibung der Dienstleistung ermittelt werden. Die Entscheidung, ob überhaupt ein Live-Stream eingeführt werde, obliege dem Kreistag.


 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es liegen keine Mitteilungen vor.

 
TOP 7 Anfrage der AfD-Fraktion vom 18.05.2017; hier: Anfrage zu Leistungsbetrug bei Flüchtlingen und Asylsuchenden

Protokoll:

Herr Dr. Dr. Rakicky (AfD) verliest die Anfrage der AfD-Fraktion:

Bezüglich der Anfrage der AfD-Fraktion an den Landrat vom 23.02.2017 betreffend des Leistungsbetrugs bei Flüchtlingen und Asylsuchenden wurde uns mitgeteilt, dass ein Verdacht in 16 Fällen vorliege und entsprechende Informationen an die Polizei weitergeleitet worden seien.

a) Liegen der Kreisverwaltung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, ob sich diese Verdachtsfälle gänzlich bzw. teilweise bestätigt haben?

b) Liegen der Kreisverwaltung Hinweise neue Verdachtsfälle vor?

c) Welche Maßnahmen hat die Kreisverwaltung unternommen nach Bekanntwerden der Verdachtsfälle sowohl in Braunschweig als auch in dem Landkreis Helmstedt, um diesen Sozialbetrug zu verhindern? Werden z.B. über Fingerabdruckscanner, Vernetzung und Austausch der Daten über registrierte Asylbewerber und Flüchtlinge landes- und bundesweite Abgleiche vorgenommen?

Herr Schlichting antwortet auf die Anfrage wie folgt:

zu a) Lt. Auskunft der Polizei Helmstedt (22.05.17) sind von den seinerzeit (bei durchgängig bestätigtem Anfangsverdacht) aufgenommenen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren mittlerweile bis auf zwei noch laufende Verfahren alle übrigen eingestellt worden. In sämtlichen Fällen erfolgte eine erkennungsdienstliche Behandlung durch das Polizeikommissariat Helmstedt mit anschließendem Abgleich mit der Datenbank des Bundeskriminalamtes. Zwei Verdachtsfälle wurden noch nicht eingestellt. Hier wird nach § 170 StPO noch geprüft, ob Anlass zu einer Klageerhebung besteht. Die übrigen Verfahrenseinstellungen beruhten ausnahmslos auf § 154 f StPO. Dieser regelt die Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen. Steht der Eröffnung oder Durchführung des Hauptverfahrens für längere Zeit die Abwesenheit des Beschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen und ist die öffentliche Klage noch nicht erhoben, so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einstellen, nachdem sie den Sachverhalt so weit wie möglich aufgeklärt und die Beweise so weit wie nötig gesichert hat. Von den vorläufig eingestellten Verfahren wurden in einem Fall 7.300 Euro zu viel gezahlt. Die zu Unrecht gewährten Leistungen werden mittels Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid zurück gefordert, welcher in Anbetracht des unbekannten Aufenthaltes des ehemaligen Hilfeempfängers öffentlich zugestellt werde. Durch Eintritt der Bestandskraft des Bescheides wären die formalen Voraussetzungen für eine längerfristige Anspruchsverfolgung geschaffen. Soweit es zu einem späteren Zeitpunkt infolge veränderter Erkenntnislage (bspw. eine durch Fingerabdruckvergleich nachgewiesene Mehrfachregistrierung) zu einer Fortführung der seitens der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorläufig eingestellten Verfahrens kommen sollte, wären dann neu gewonnene Erkenntnisse auch in leistungsrechtlicher Hinsicht neu zu bewerten.

zu b) Es liegt ein neuer Verdachtsfall, der zurzeit geprüft wird, vor.

zu c) Gemäß des Deutschen Landkreistages (DLT) konnte innerhalb der Bundesregierung kein Konsens zum Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz gefunden werden. Die damit u.a. beabsichtigten Änderungen des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) können in dieser Legislaturperiode daher nur noch im Wege von Änderungsanträgen im Bundesrat zu anderen Gesetzgebungsvorhaben realisiert werden. Diesbezüglich durch das Land Bayern platzierte Anträge hat sich das Plenum des Bundesrates allerdings nicht zu Eigen gemacht. Anlässlich des nächsten Jour fixe am 09.06.2017 mit dem Nds. MI will der Nds. Landkreistag das Land bitten, entsprechende Regelungen über eine eigene Initiative in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

Betreffend der technischen Ausstattung der Ausländer- und Sozialbehörden sind vorrangig das BAMF und die Länder seitens des Bundes mit technischen Einrichtungen (Hard- und Software, sog. Personalisierungsinfrastrukturkomponenten) ausgestattet worden, die die Datenerfassung und -speicherung insbesondere biometrischer Daten ermöglichen.

Ein Bedarf für die örtlichen Ausländerbehörden, diese selbst mit solchen Einrichtungen auszustatten bestehe nach Auffassung des DLT sowie der einhelligen Einschätzung der Ländervertreter auf Fachebene daher nicht, zumal es unschwer möglich sei, in den wenigen Fällen, in denen eine Registrierung notwendig werde, diese in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden vor Ort oder einer Erstaufnahmeeinrichtung zu bewerkstelligen.

Ggf. soll im Laufe des nächsten Jahres eine AZR-Erstregistrierungsschnittstelle zur Verfügung stehen, die es erlauben würde, den Prozess der Registrierung aus den ausländerbehördlichen Fachverfahren heraus zu realisieren. Möglicherweise würden in diesem Zusammenhang auch die rechtlichen Grundlagen für die vorauszusetzende technische Ausstattung der für den Vollzug des AsylbLG zuständigen Behörden geschaffen.


TOP 8 Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.05.2017; hier: Unterrichtsversorgung an den Schulen im Sek. I- und Sek. II- Bereich und den Berufsbildenden Schulen im Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Frau Dannehl (CDU) verliest die Anfrage der CDU-Fraktion:

Seit geraumer Zeit werden die Kreistagsabgeordneten immer wieder auf die Unterrichtsausfälle an den Schulen im Landkreis Helmstedt angesprochen. Eine gute Unterrichtsversorgung ist für die Schülerinnen und Schüler eine Grundbedingung für einen erfolgreichen Abschluss ihrer Schullaufbahn.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für berufs- und allgemeinbildende Schulen wurde dieses Thema kurz angesprochen, aber es konnten, verständlicher Weise, keine aktuellen Zahlen genannt werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen. Bitte den jeweiligen aktuellen prozentualen Gesamtwert für den Landkreis Helmstedt und nach Schulstandorten getrennt angeben.

1. Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen?

2. Wie hoch ist die Unterrichtversorgung an den Gymnasien?

3. Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an den Förderschulen?

4. Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an der IGS, den Haupt- und

Realschulen und an den Oberschulen?

5. Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an den Berufsbildenden Schulen? Bitte den Gesamtwert und die Werte für Theorie und Fachpraxis angeben.

Herr Radeck antwortet, dass man zur heutigen Sitzung noch keine Antwort auf die gestellte Anfrage geben könne, da seitens der Landesschulbehörde trotz mehrfacher Nachfrage noch keine Daten vorliegen würden. Die Antwort werde nachgereicht.


TOP 9 Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vom 13.04.2017; hier: Facebook-Präsenz des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) trägt den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vor. Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Facebook-Seite für den Landkreis

Helmstedt bis zum 30.07.2017.

Herr Radeck weist darauf hin, dass die Erstellung einer Facebook-Seite Öffentlichkeitsarbeit darstelle und beantragt, sich seitens des Kreistages aufgrund der fehlenden Zuständigkeit mit diesem Antrag nicht zu befassen. Gemäß § 85 (6) NKomVG falle Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich in die Kompetenz des Hauptverwaltungsbeamten. Dennoch werde die Erstellung einer Facebook-Seite für den Landkreis Helmstedt seitens der Verwaltung geprüft. Man werde sich diesem Thema nicht verschließen. Allerdings würde er Facebook nur als Informationsplattform und nicht als Kommunikationsplattform nutzen wollen, da er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Missbrauch und medialen Angriffen schützen wolle. Zudem sollte der Betreuungsaufwand für eine Facebook-Seite nicht unterschätzt werden. Die Kreistagsabgeordneten würden über seine Entscheidung unterrichtet werden.

Herr Wehking (SPD) betont, dass ihm der Umgang mit modernen Medien sehr wichtig sei. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass von Städten und Landkreisen viele inoffizielle Seiten in Umlauf wären, die von Privatpersonen erstellt worden seien. Er gibt dem Landrat Recht. Eine Facebook-Seite bedürfe eines hohen Pflegeaufwandes.

Frau Dannehl (CDU) erklärt, dass sie als Privatperson Facebook sehr gern nutze. Für den Landkreis sehe sie dies anders. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, die Facebook bietet, sei die Gefahr von Missbrauch und medialen Angriffen, wie bereits vom Landrat erwähnt, sehr hoch.

Herr Dr. Dr. Rakicky (AfD) fragt, ob es möglich sei, statt für den Landkreis für den Kreistag eine Facebook-Seite zu erstellen.

Herr Radeck antwortet, dass der Kreistag als Organ des Landkreises Aufgaben, die dem Landrat unterliegen, wahrnehmen könnte. Dies bedürfe jedoch der Beauftragung durch den Landrat.

Frau Weber-Tabrizian (CDU) lässt über den Antrag von Herrn Radeck abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Antrag vom Landrat mit 28 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.


TOP 10 Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vom 14.05.2017; hier: Stellungnahmen zur Öffnung der gymnasialen Schuleinzugsbezirke

Beschluss:

Der Kreistag lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit 3 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.



Protokoll:

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) trägt den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vor. Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Einholung von Stellungnahmen zur Öffnung der gymnasialen Schuleinzugsbezirke im Landkreis Helmstedt von folgenden Akteuren des öffentlichen Lebens:

  • Schulleitungen aller weiterführenden Schulen im Landkreis Helmstedt
  • Kreiselternrat 
  • Kreisschülerrat

Herr Radeck erläutert, dass erst kürzlich seitens des Kreistages die wiederholte Bildung einer Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung beschlossen worden sei. Diese Arbeitsgruppe habe sich bereits mehrere Male zusammengefunden. Bisher habe man die Politik noch nicht über das bisherige Arbeitsergebnis informiert. Aus diesem Grund sei er über die Begründung des Antrages irritiert. Die Arbeitsgruppe hätte die Aufgabe erteilt bekommen, sich mit genau diesen Themen zu befassen und würde gegenwärtig auch die von der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe beantragten Stellungnahmen einholen. Es würden zurzeit jegliche Szenarien zur Gestaltung der Schullandschaft durchdacht. Sobald ein belastbares Ergebnis vorliege, werde man den Ausschuss für Berufs- und Allgemeinbildende Schulen involvieren.

Herr Stahl (SPD) macht deutlich, dass den Schülerinnen und Schülern im Landkreis ein qualitatives Angebot vorgehalten werden wolle und weist auf die seitens des Kreistages beschlossenen Leitlinien hin. Es sei sehr wichtig, Möglichkeiten zur Steuerung der Schülerströme zu erarbeiten. Dies gelinge nur durch eine bedarfsgerechte Schulentwicklungsplanung. Bereits am 13.01.2015 habe man in einem Workshop unter Einbeziehung der Schulleitungen erörtert, wie man das gymnasiale Angebot im Landkreis Helmstedt steuern könnte. Dies sei auch noch einmal in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung gemeinsam mit den Eltern- und Schülervertretungen besprochen worden. Somit sei bereits eine Arbeitsgrundlage vorhanden. Es dürfe keine Schnellschüsse geben. Er gibt dem Landrat Recht. Man sollte der Arbeitsgruppe Zeit lassen, um zu einem qualitativen Ergebnis zu gelangen. Dieses Ergebnis werde dann im Ausschuss für Berufs- und Allgemeinbildende Schulen diskutiert.

Frau Dannehl (CDU) gibt ihren Vorrednern Recht. Es sei laufendes Geschäft der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung, gemeinsam mit den Schulleitungen sowie dem Kreisschülerrat und dem Kreiselternrat zu arbeiten und etwas zu entwickeln. Aus diesem Grund werde die CDU-Fraktion diesem Antrag zustimmen. Da es im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu Entscheidungen kommen werde, die positive wie auch negative Auswirkungen auf die Schulen hätten, dürfe es auch ihrer Meinung nach keine Schnellschüsse geben. Um die Qualität an den Schulen zu sichern, sei unter anderem die Festlegung von Zügigkeiten bei einem kreisweiten Einzugsgebiet notwendig. Zudem müssten die vorhanden baulichen Ressourcen beachtet werden.

Herr Dr. Dr. Rakicky (AfD) macht deutlich, dass die Aufhebung der Schulbezirke bereits seit Jahren immer wieder Thema sei in der Politik. Dennoch werde von Schnellschüssen gesprochen. Er ist der Meinung, dass das Thema hinreichend diskutiert und beleuchtet worden sei. Es werde immer wieder betont, dass Qualität vor Schnelligkeit gehe. Die Qualität an den Schulen werde erst entstehen, wenn man die Schulbezirke frei gebe. Die Qualität des Schulangebotes und des Unterrichtes werde sich entscheidend verbessern, wenn die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden könnten, welches Gymnasium sie besuchen möchten. Die AfD-Fraktion unterstütze den Antrag. Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, wenn das Einholen der Stellungnahmen terminiert gewesen wäre. Bei Zustimmung zu dem Antrag stelle er ergänzend den Antrag, dass die Stellungnahmen bis 01.12.2017 einzuholen sind. Sollte dem zugestimmt werden, könne die AfD-Fraktion ihren Antrag zurückziehen.

Herr Johns (FDP/UWG/ZIEL) betont, dass es zunächst um das Einholen von Stellungnahmen gehe. Niemand wolle Schnellschüsse starten. Zunächst wolle man die Meinung der Schulleitungen dazu hören. Man wolle die vorherige Arbeit der Arbeitsgruppe nicht in Frage stellen. Es sei wichtig, die Schulen mit in die Verantwortung zu nehmen. Die Schulen sollten auch miteinander arbeiten und nicht nur in Konkurrenz zueinander stehen. Dass der Kreistag nichts davon wisse, dass die Arbeitsgruppe bereits Stellungnahmen eingeholt habe, sei ein Zeichen von schlechter Kommunikation. Dann hätte man sich den Antrag sparen können.

Es folgen weitere Wortbeiträge.

Der Kreistag stimmt dem Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe mit 25 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Frau Weber-Tabrizian (CDU) lässt nun über den ergänzenden Antrag der AfD-Fraktion abstimmen.


TOP 11 Antrag der AfD-Fraktion vom 19.05.2017; hier: Aufhebung der Schuleinzugsbereiche für alle Gymnasien im Landkreis Helmstedt zum Beginn des Schuljahres 2017/2018

Protokoll:

Herr Dr. Dr. Rakicky (AfD) zieht den Antrag der AfD-Fraktion zurück.


TOP 12 Regionalmanagement für das Helmstedter Revier; hier: Gründung eines Eigenbetriebes (82/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Die Satzung des Eigenbetriebes des Landkreises Helmstedt zur Durchführung eines Regionalmanagements für das Helmstedter Revier wird in Form des beiliegenden Entwurfs beschlossen.“


TOP 13 Einführung eines Live-Streams der Kreistagssitzungen (76/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 23 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Kreistag lehnt die Einführung eines Live-Streams seiner öffentlichen Sitzungen ab.



Protokoll:

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) geht auf die Punkte ein, die im Kreisausschuss als Gegenargument für ein Live-Stream genannt wurden. Er sieht die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes nicht gefährdet, wenn nur eins der vorhandenen Rednerpulte gefilmt würde. Weiterhin könne er das Argument, dass die interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Sitzung kommen könnten, nicht nachvollziehen. Seiner Ansicht nach sollte die Politik und auch die Verwaltung ein attraktives Angebot vorhalten, damit die Bevölkerung gleichermaßen an den politischen Prozessen teilhaben könne. Der Politikverdruss zeuge auch von Intransparenz. Man sollte es gerade jungen Menschen schmackhaft machen, an der Politik teilzunehmen. Er habe sich zudem über die Vorlage der Verwaltung gewundert. Ihm erscheine sie sehr technikfeindlich formuliert. Auch sei angeführt worden, dass andere Landkreise ebenfalls kein Live-Stream Angebot vorhalten würden. Er verweist in diesem Zuge auf die benachbarten kreisfreien Städte Braunschweig und Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg streame die Ratssitzungen über die eigene Facebook-Seite und könne regelmäßig bis zu vierstellige Zuschauerzahlen vorweisen. Er wundere sich auch über die Kostenaufstellung. Der Kosten - und Arbeitsaufwand sei seiner Meinung nach wesentlich geringer, als in der Vorlage dargestellt. Er stellt im Namen der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe folgenden Änderungsantrag:

1.    Der Kreistag beschließt die Einführung und Archivierung eines Live-Streams seiner öffentlichen Sitzungen ab dem 01.09.2017.

2.    Der Kreistag beschließt, dass die Übertragung und Archivierung des Live-Streams seiner öffentlichen Sitzungen über die Facebook-Live-Videofunktion eingerichtet wird.

Herr Wehking (SPD) erklärt, dass er einige Argumente in der Vorlage ebenfalls nicht nachvollziehen könne. Jedoch könne er ebenfalls nicht nachvollziehen, wieso man als einziger Landkreis in ganz Niedersachsen ein Live-Stream anbieten sollte. Er könne verstehen, dass Live-Stream in Städten und Gemeinden eher von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werde, da die dort behandelten Themen von lokalem Interesse seien.

Frau Engelke (Die Linke) bezieht sich auf die Geschäftsordnung des Kreistages. Die Öffentlichkeit einer Sitzung ergebe Transparenz in der Politik und der Verwaltung. Transparenz schaffe Bürgernähe und sei aus der modernen Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken. Aus verschiedensten Gründen könnten politikinteressierte Bürger nicht an den öffentlichen Kreistagssitzungen teilnehmen. Aufgrund der Großflächigkeit des Landkreises sei der Besuch der Kreistagssitzungen mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Man lebe im Zeitalter des Internets. Die Stadt Helmstedt gehe mit gutem Beispiel voran, die zwischen 40 und 80 Zuschauer pro übertragene Sitzung vorweisen könne. Die vorgebrachten Gegenargumente der Verwaltung seien ihrer Meinung nach eine Scheinkomplizierung. Sie werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Frau Dannehl (CDU) berichtet, dass die CDU-Fraktion lange und intensiv über die Vorlage diskutiert habe. Es gebe unterschiedliche Ansichten, die sich in der Abstimmung wiederspiegeln würden. Im Vordergrund der Diskussion um das Thema Live-Stream stehe immer wieder das Recht der Öffentlichkeit, sich zu informieren. Auf der Internetseite des Landkreises seien alle Sitzungstermine und Vorlagen einzusehen. Sie findet es übertrieben, dass davon ausgegangen werde, dass die aufgrund einer Vorberatung in den Fachausschüssen bereits abgespeckten Ausführungen der Abgeordneten im Kreistag zu einem Informationsanstieg führen würden. Das einzige, das in diesem Zusammenhang ansteige, sei der Unterhaltungswert. Eine Informationspflicht gebe es durchaus. Jedoch hätten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Protokolle der Sitzungen zu lesen. Ebenso könne man direkten Kontakt mit den Abgeordneten aufnehmen, sei es auf Veranstaltungen in den Gemeinden und Städten, per Telefon oder per Mail. Diese Art des direkten Informationsaustausches sei ihr persönlich auch am liebsten. Demokratie finde nicht vom Sofa aus statt sondern lebe vom Mitmachen und vom Miteinander reden. Das Reden vor einer Kamera rufe auch eine gewisse Gehemmtheit hervor, die den Redner in seiner Authentizität beeinflusse. Der Informationsfluss sei zudem auch nur peripher, da man bei einem Live-Stream nicht einmal das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten sehen könne.

Herr Dr. Dr. Rakicky (AfD) resümiert, dass bereits viele Gründe genannt worden seien, die für die Einführung eines Live-Streams sprechen würden und die AfD-Fraktion stimme diesen Gründen zu. Man sei ebenfalls für die Einführung eines Live-Streams, wie bereits im November 2016 dargelegt. Jede/r könne letztendlich selbst entscheiden, ob man vor der Kamera sprechen wolle oder nicht. Es handele sich um eine Grundfrage der Demokratie. Oft erreiche die Bürger/innen ein verzerrtes Bild über die Sitzungen des Kreistages über die örtliche Presse. Manche Fraktionen werden positiv oder weniger positiv und manchmal gar nicht erwähnt. Ein objektives Bild zur eigenen Meinungsbildung sei nicht möglich.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ebenfalls keine einheitliche Meinung zu diesem Thema hätten. Er sei ein Befürworter des Live-Stream, allerdings nicht der Archivierung. Als Beispiel sei die Kreistagssitzung mit der Beschlussfassung über die Sekundarstufe in der IGS genannt, der die Schüler/innen hätten beiwohnen wollen. Leider hätte es nicht genügend Sitzplätze gegeben. Mit einem Live-Stream hätten alle interessierten Schüler/innen die Diskussion verfolgen können.

Es folgt eine weitere Diskussion.

Die Fraktionen FDP und UWG beantragen eine namentliche Abstimmung zu ihrem Änderungsantrag.

Frau Weber-Tabrizian (CDU) führt die namentliche Abstimmung durch.

Die Damen und Herren Kreistagsabgeordneten Alt, Dinter, Engelke, Fitzke, Jenrich, Johns, Meyerhof, Nitschke, Rakicky, Reinhold, Schulze, Spindler, Waterkamp und Weber stimmen dem Antrag zu.

Die Damen und Herren Kreistagsabgeordneten Albrecht, Backhauß, Beese, Broistedt, Dannehl, Dittmar, Fricke, Hansmann, Heister-Neumann, Hoppe, Jäger, Kreutzberg, Krüger, Liebermann, Meier, Meyer, Rosilius, Schünemann, Stahl, Weber-Tabrizian, Wehking, Weihe, Wenzel sowie Herr Landrat Radeck lehnen den Antrag ab.

Herr Preuß enthält sich.

Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Frau Weber-Tabrizian (CDU) lässt nun über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


TOP 14 Einführung eines Ratsinformationssystems (78/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    „1.   Der Kreistag beschließt die Einführung eines Ratsinformationssystems ab 01.09.2017.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag eine Auswahl aus drei Markt führenden     Anbietern in Form einer Präsentation vorzustellen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit besteht.

3.   Die Beschaffung von Endgeräten wird zunächst zurück gestellt.

4.   In allen Sitzungsräumen ist ein WLAN-Zugang zur Verfügung zu stellen.“

 



Protokoll:

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) stellt im Namen der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag beschließt die Einführung eines papierlosen Ratsinformationssystems ab dem 01.01.2018. Der Landrat wird beauftragt, erforderliche Hard- und Software bzw. Lizenzen zu beschaffen.

Der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe sei es wichtig, dass mit der Einführung eines Ratsinformationssystems nicht erst im September 2018 begonnen werde. Darüber hinaus könne man nicht nachvollziehen, dass die Druck- und Papier- sowie Portokosten trotz der Einführung eines Ratsinformationssystems konstant bleiben würden. Ihm sei aus anderen Gebietskörperschaften bekannt, dass mit der Einführung Kosten eingespart werden könnten. Als Endgerät könnte man statt eines Ipads eine günstigere Variante in Betracht ziehen. Ebenfalls könnten eventuell Kosten für Mobilfunkverträge eingespart werden, da die meisten Kreistagsabgeordneten zuhause WLAN zur Verfügung hätten. Die Ausstattung der Sitzungs- und Fraktionsräume mit WLAN könnten ebenfalls einen Verzicht auf Mobilfunkverträge bedeuten.

Herr Radeck betont, dass die Einführung eines Ratsinformationssystems ebenfalls von der Verwaltung und ihm gewünscht werde. Zudem möchte er ein ganzheitliches E-Government einführen. Die Einführung eines Ratsinformationssystems sei der Beginn eines E-Governments. Das beantragte Datum sei sehr ambitioniert. Die Bereitstellung eines entsprechenden Systems zum Abrufen von PDF-Dateien bis zum Ende des Jahres wäre möglich. Jedoch seien die Umstellung der verwaltungsinternen Abläufe sowie die Umstellung von Papier auf ein digitales Medium zeitaufwendiger. Die Auswahl der Endgeräte hänge vom jeweiligen Anbieter eines Ratsinformationssystems ab. Man werde sich diesbezüglich ausführlich informieren.

Herr Herzog stellt klar, dass während der internen Einführungsphase eines Ratsinformationssystems in der Verwaltung weiterhin Druck- und Papierkosten anfallen würden bis der Kreistag in das neue System involviert werde. Die Ausstattung der Sitzungsräume mit WLAN sei bereits im Kreisausschuss angeregt worden. Auf diesem Wege könnte zunächst der mobile Zugriff auf den Sitzungsdienst der Homepage des Landkreises ermöglicht werden. Die Beschaffung eines Systems erfolge über ein Ausschreibungsverfahren. Man sei hinsichtlich der Auswahl eines Betreibermodells flexibel und benötige seitens der Verwaltung eine Vorgabe zur zeitlichen Umsetzung und zum Umfang.

Frau Dannehl (CDU) führt aus, dass seitens der CDU-Fraktion im Kreisausschuss bereits ein Beschlussvorschlag formuliert worden sei. Sie verliest den Beschlussvorschlag:

1.    Der Kreistag beschließt die Einführung eines vollumfänglichen Ratsinformationssystems für Verwaltung, Öffentlichkeit und Kreistagsmitglieder bis spätestens September 2018.

2.    Der Landrat wird beauftragt, erforderliche Hard- und Software bzw. Lizenzen auf der Grundlage einer Markterkundung und unter Berücksichtigung der bestehenden Systeme der kreisangehörigen Kommunen zu beschaffen. Hierbei ist die Möglichkeit einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zu prüfen.

3.    Der Landrat wird beauftragt, die schrittweise Einführung der papierlosen Kreistagsarbeit durch die Kreistagsabgeordneten bis zum 1.1.2018 zu ermöglichen. Dieses hat in enger Abstimmung (Kreisausschuss) mit den Kreistagsabgeordneten insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung der Endgeräte, deren Betrieb und deren technische Ausrüstung zu geschehen. Dazu ist zeitnah ein WLAN Anschluss in den Sitzungsräumen und dem Fraktionshaus einzurichten.

4.    Der Landrat wird beauftragt, ab sofort den Kreistagsabgeordneten auf deren Anforderung hin, alle Einladungen zu Sitzungen der Gremien des Landkreises Helmstedt, einschl. sämtlicher Unterlagen, fristgerecht elektronisch zuzustellen.

 

Sie schlägt vor, die Beschaffung der Endgeräte zunächst zurückzustellen, da fast jede/r Kreistagsabgeordnete über ein entsprechendes Endgerät, sei es Tablet oder Smartphone, verfüge. Grundbedingung hierfür sei natürlich die Einrichtung von WLAN in den Sitzungs- und Fraktionsräumen. Zumindest in der Übergangsphase sollte denjenigen, die kein entsprechendes Gerät privat nutzen, weiterhin eine Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Herr Rosilius (Bündnis 90/Die GRÜNEN) könne nicht nachvollziehen, wieso die seitens der Verwaltung geschätzten Kosten für ein Ratsinformationssystem so hoch seien. Er ist ebenfalls der Meinung, dass die private Hardware zunächst genutzt werden könnten. Er schlägt zudem vor, den Kreistagsabgeordneten die Wahl der Hardware selbst zu überlassen, da es verschiedene Vorlieben gebe. Die Finanzierung könnte über die Fraktionszuwendungen erfolgen.

Herr Wehking (SPD) stellt im Namen der SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

1.    Der Kreistag beschließt die Einführung eines Ratsinformationssystems zum 01.09.2017.


2.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag eine Auswahl aus drei Markt führenden Anbietern in Form einer Präsentation vorzustellen.

3.    Die Beschaffung von Endgeräten wird zunächst zurück gestellt.

4.    In allen Sitzungsräumen ist ein WLAN-Zugang zur Verfügung zu stellen.

Die Optimierung der internen Verwaltungsabläufe könne auch nach der Einführung eines neuen Systems erfolgen. Der Aufwand zur Einführung eines Ratsinformationssystems in einem Landkreis könne selbstverständlich nicht mit dem einer Gemeinde verglichen werden, da die Zahl der Akteure, die mit diesem System später arbeiten würde, viel höher sei. Dennoch könne seitens des Kreistages nicht gewartet werden, bis eine Umstellung der internen Organisation vollzogen worden sei.

Herr Radeck betont, dass man mit den Fraktionen in den genannten Zielen, bis auf die zeitliche Komponente, übereinstimme. Eine Einführung bis 01.09.2017 sei seitens der Verwaltung, angesichts des durchzuführenden Ausschreibungsverfahrens gemäß der Vergaberichtlinien, nicht umsetzbar.

Frau Dannehl (CDU) erklärt, dass die SPD-Fraktion aus dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion eine Kurzfassung gefertigt habe. Man wäre auch mit dieser Kurzfassung einverstanden. Allerdings möchte sie darum bitten, in dem Beschlussvorschlag mit aufzunehmen, dass die Möglichkeit interkommunaler Zusammenarbeit zu prüfen ist.

Die SPD-Fraktion ist mit der Ergänzung einverstanden. Aufgrund des vorgebrachten Hinweises von Herrn Radeck hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung, ändert die SPD-Fraktion die lfd. Nr. 1 des Antrages folgendermaßen um:

1.    Der Kreistag beschließt die Einführung eines Ratsinformationssystems ab 01.09.2017.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) zieht aufgrund des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion, der in der Umsetzung zeitlich früher datiert ist, den Änderungsantrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe zurück.

Frau Weber-Tabrizian (CDU) lässt nun über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.


TOP 15 Unterrichtung über die Umschuldung eines Darlehns in Höhe von 3.287.782,62 Euro vom Kreditmarkt (81/2017)

Beschluss:

Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass zum 31.03.2017 ein Darlehn in Höhe von 3.287.782,62 Euro bei der Landesbank Hessen-Thüringen umgeschuldet worden ist. Der Zinssatz beträgt für die Gesamtlaufzeit des Darlehns (bis März 2034) 1,32 % p. a. Das Darlehn ist jährlich mit 5 % zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen.


TOP 16 Bestimmung von vier neu zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH (84/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„a) Es werden Herr Landrat Radeck sowie die Herren Kreistagsabgeordneten Dinter, Fitzke und Schünemann für vier neu zu besetzende Aufsichtsratssitze der Kreis Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH benannt.

b) Dem Vertreter des Landkreises Helmstedt in der Gesellschafterversammlung der Kreis Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird die Weisung erteilt, bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder die zuvor benannten Bewerber vorzuschlagen und für diese zu stimmen.“


TOP 17 Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Helmstedt zur zunächst vorübergehenden Übernahme von Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (90/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Zweckvereinbarung zur Übernahme von Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht wird - vorbehaltlich der Genehmigung des MI - beschlossen. Der Landrat wird ermächtigt, eventuell vom MI für erforderlich gehaltene Änderungen vorzunehmen, sofern die Grundzüge der Vereinbarung hierdurch nicht berührt werden.“


TOP 18 Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Helmstedt; Bezug: Drucksache 68/2017 (68-1/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 33 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der 5. Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Helmstedt in der als Anlage 2 beiliegenden Form wird zugestimmt.

 



Protokoll:

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) erläutert, dass das bisherige System im letzten Jahr nicht funktioniert habe. Die Schülerbeförderungssatzung sei im Ausschuss für Berufs- und Allgemeinbildende Schulen ausgiebig diskutiert worden. Die bereitgestellten Mittel seien nur zu 3 Prozent abgerufen worden. Dass die Anzahl der Kinder in der Staffelung berücksichtigt werde, sei durchaus positiv.

Er stellt im Namen der FD/UWG/ZIEL-Gruppe folgende Änderungsanträge:

1. Änderungsantrag:

Streiche in §10 Abs. 1 der Schülerbeförderungssatzung den Spiegelstrich: "Es liegt noch kein Abschluss in der Sekundarstufe II vor".

Die Streichung bedeute, dass die Schülerinnen und Schüler mit einem Sekundarabschluss II Anspruch auf die Erstattung der Beförderungskosten hätten, wenn sie im Anschluss eine vollzeitschulische Ausbildung (bspw. als Erzieher/in) absolvieren würden.

2. Änderungsantrag:

Ersetze §10 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung durch:

Es werden folgende Erstattungen gewährt:

a) Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebendenden Personen unter 40.000 Euro: Vollerstattung des Fahrkartenpreises

Bei Familien mit mehreren Kindern erhöht sich die Jahresnettoeinkommensgrenze aller im Haushalt lebenden Personen um 5.000 Euro pro Kind.

b) Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebendenden Personen

über 40.000 Euro - bei einem Kind: Keine Erstattung des Fahrtkartenpreises

über 45.000 Euro – bei zwei Kindern: Keine Erstattung des Fahrtkartenpreises

über 50.000 Euro – bei drei Kindern: Keine Erstattung des Fahrtkartenpreises

Bei mehr als drei Kindern verschiebt sich die Einkommensgrenze analog zu der vorgenannten Regelung.

Das Einkommen ist durch Vorlage der entsprechenden Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Bescheide) zu belegen.

Im Beschlussvorschlag der Verwaltung seien die Erstattungsgrenzen nach dem jeweiligen Jahreseinkommen prozentual gestaffelt. Die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe beantragt eine Vollerstattung der Beförderungskosten, da die Antragsstellung auf Teilerstattung aufgrund der prozentualen Einteilungen zu unattraktiv sei. Hiervon hätten zu wenige Eltern Gebrauch gemacht.

3. Änderungsantrag als Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Anträge auf Fahrtkostenerstattung sind halbjährlich, spätestens zum 30.01. und 30.07. eines jeden Jahres für das abgelaufene Schulhalbjahr zu stellen. Ein unbürokratischer Vordruck wird hierfür seitens der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt.

Die Neuregelung zur Kostenübernahme der Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II ist im Rahmen von Pressemitteilungen, Veröffentlichungen auf den Internetseiten des Landkreises, Mitteilungen in den sozialen Netzwerken und durch eine Information an die Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen sowie aller betroffenen Schulen und Institutionen publik zu machen.

4. Änderungsantrag als Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Mittelfristig soll über den Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) eine Jugendnetzkarte initiiert werden, die das Verbundgebiet des Verkehrsverbundes der Region Braunschweig umfasst. Hierzu wird der Landrat beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem ZGB aufzunehmen und den Kreistag bis Jahresende über den Sachstand zu unterrichten.

Herr Schlichting entgegnet, dass eine mehrfache Bezuschussung bei verschiedenen Schulabschlüssen bzw. bei einer vollschulischen Ausbildung über mehrere Jahre aus Verwaltungssicht vermieden werden sollte. So würde bspw. ein/e Schüler/in des Gymnasiums in der Oberstufe für drei Jahre bezuschusst und dann noch einmal in einer anschließenden vollschulischen Ausbildung. Die Vollerstattung sei bereits im Fachausschuss diskutiert worden. Selbst im Sozialleistungsbereich unter Bildung und Teilhabe sei bezogen auf die Fahrtkosten ein Eigenanteil zu leisten. Eine soziale Staffelung wäre bei einer Vollerstattung gar nicht mehr vorgesehen. Dies sei jedoch die Intention gewesen, mit der das Pilotprojekt gestartet sei. Die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Fahrkostenerstattung sei gemäß Schülerbeförderungssatzung der 31.10. Dies sei auch die gängige Ausschlussfrist bei den umliegenden Kommunen für alle Arten von Fahrkostenerstattungen. Antragsvordrucke stünden zur Verfügung.

Herr Radeck antwortet, dass bereits im Verbandsrat des Zweckverbandes über die Einführung einer Jugendnetzkarte diskutiert worden sei. Verschiedenste Möglichkeiten würden dabei in Betracht gezogen und untersucht. Man werde sehen, inwieweit dies im Regionalverband umgesetzt werden kann.

Herr Weber (CDU) bezieht sich auf die Änderungsanträge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe und betont, dass man von Seiten der Politik sehr gern eine Vollfinanzierung leisten würde. Nach Aufrechnung seitens der Verwaltung würde dies zu Mehrkosten in Höhe von 1 Mio. Euro führen. Mit Blick auf den Haushalt und die Haushaltsgenehmigung sei dies leider nicht möglich. Das Pilotprojekt sollte zunächst mit einem Betrag von 100.000 Euro starten. Dies hätte im ersten Versuch nicht eingehalten werden können. Der Kreistag habe die Finanzverantwortung für den Landkreis. Das, was zusätzlich ausgegeben werden wolle, müsste zunächst erwirtschaftet werden.

Herr Dr. Dr. Rakicky (AfD) betont, dass die bisherige Staffelung der Erstattungsgrenzen im letzten Jahr zu einem Desaster geführt hätte. Unter der Prämisse des vorsichtigen Herantastens nehme man in Kauf, dass die Beteiligung im kommenden Jahr genauso gering ausfalle. Man könnte sehr wohl in eine Vollbezuschussung investieren. Er stellt im Namen der AfD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

§ 10 der Schülerbeförderungssatzung Abs. 1 wird wie folgt geändert: Vollzeitschüler des Sekundarbereichs II, mit Ausnahme der in § 114 NSchG genannten Bildungsgänge, die das 25. Jahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf anteilige Erstattung der notwendigen Aufwendungen für die Schülerbeförderung soweit der jeweilige Anteil des Gesamt-Jahresnettoeinkommens aller zum Haushalt zählenden Personen der auf jede zum Haushalt zählender Person fällt, bestimmte Grenzen unterschreitet.

Abs. 2

Es gelten folgende Einkommensgrenzen, die durch Dividieren des Gesamteinkommens aller zum Haushalt zählenden Personen durch die Anzahl dieser Personen zu ermitteln ist:

Bis 12.000 Euro – volle Übernahme

Bis 14.000 Euro – 75 Prozent

Bis 15.000 Euro – 50 Prozent

Frau Weber-Tabrizian (CDU) lässt zunächst über die Änderungsanträge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe abstimmen.

1. Änderungsantrag:

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 10 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen ab.

2. Änderungsantrag:

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 5 Ja-Stimmen und 34 Nein-Stimmen ab.

3. Änderungsantrag als Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 9 Ja-Stimmen und 27 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

4. Änderungsantrag als Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 12 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

 Nun lässt Frau Weber-Tabrizian über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

 


TOP 19 Satzung des Landkreises Helmstedt über die Festlegung der Schulbezirke der in seiner Trägerschaft stehenden allgemein bildenden Schulen (71/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 32 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der 7. Änderung der „Satzung des Landkreises Helmstedt über die Festlegung der Schulbezirke der in seiner Trägerschaft stehenden allgemein bildenden Schulen“ in beiliegender Form wird zugestimmt.



Protokoll:

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) stellt im Namen der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe folgende Änderungsanträge:

1. Änderungsantrag

zu §4 der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke:

Die Ortsteile Büddenstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf der Stadt Helmstedt werden wahlweise dem Gymnasium Julianum, dem Gymnasium Anna Sophianeum sowie dem Gymnasium am Bötschenberg zugeordnet.

Mit der Fusion der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt sollte es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, zwischen den Schulen in Helmstedt und Schöningen zu wählen.

2. Änderungsantrag

zu § 5 der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke:

Die Gemeinde Lehre wird wahlweise dem Einzugsbereich der Braunschweiger und Wolfsburger Gesamtschulen zugeordnet.

Da die Schülerinnen und Schüler eine Wahlmöglichkeit in der Auswahl des Gymnasiums hätten, wolle man den Schülerinnen und Schülern an der Gesamtschule die gleiche Wahlmöglichkeit bieten.

Herr Schlichting entgegnet, dass man seitens der Verwaltung keine Veränderung der Schülerzahlen an den Gymnasien hervorrufen wolle. Nach Absprache mit der Stadt Helmstedt sollen die Ortsteile Büddenstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf im Schulbezirk des Gymnasiums Anna-Sophianeum verbleiben. Das Gymnasium am Bötschenberg habe ohnehin einen kreisweiten Einzugsbereich. Nach Mitteilung der Stadt Braunschweig habe man bereits für die eigene Gesamtschülerschaft keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung. Es würden immer noch 150-200 Plätze fehlen. Insoweit sei die Stadt Braunschweig nicht bereit, Gesamtschüler/innen auswärtiger Schulträger aufzunehmen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stimmen den Änderungsanträgen zu.

Frau Weber-Tabrizian (CDU) lässt über die Änderungsanträge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe abstimmen:

1. Änderungsantrag:

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 11 Ja-Stimmen und 27 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

2. Änderungsantrag:

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 12 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.


TOP 20 Annahme und Vermittlung von Zuwendungen und Spenden über 2000 € für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt (86/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kreistag genehmigt die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen in Höhe von mehr als 2.000 € im Einzelfall für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt im Zeitraum vom 01.06.2016 bis 15.03.2017 gemäß der nachfolgenden Darstellung.


TOP 21 Befristete Fortsetzung einer „Praxisklasse“ mit besonderer Betreuung für Schülerinnen und Schüler mit gestörter Lernbereitschaft und Auffälligkeiten im Sozialverhalten; Standort Hauptschule (HS) Eichendorffschule Schöningen um ein weiteres Jahr (58/2017)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Das Projekt „Praxisklasse“ wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Niedersächsische  Landesschulbehörde um ein weiteres Schuljahr bis einschließlich dem Schuljahr 2017/2018  verlängert.

2. Schülerinnen und Schüler anderer Hauptschulen aus dem Landkreis Helmstedt können bei  entsprechend vorliegenden Kriterien in das Projekt aufgenommen werden.

3. Die Förderschulen L nehmen im Rahmen von Werkstattgruppenprojekten auf der Basis des  Erlasses „Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen“ an dem Modell „Praxisklasse“  teil.

4. Der Weiterbeschäftigung des berufspraktischen Anleiters für die Praxisklasse um ein weite-  res Jahr – befristet bis zum 31.07.2018 – wird zugestimmt.


TOP 22 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes; Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden (67/2017)

Beschluss:

Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass ab dem Jahr 2018 die beigefügte Heranzie- hungsvereinbarung geschlossen werden soll. Sollte eine Vereinbarung auf dieser Basis nicht zustande kommen, wird der Landrat beauftragt, eine inhaltsgleiche Satzungsregelung zur Beschlussfassung durch den Kreistag vorzubereiten.



TOP 23 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine Anregungen und Beschwerden vor.

 
TOP 24 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es liegen keine Fragen vor.

 
TOP 25 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Frau Weber-Tabrizian (CDU) schließt die Sitzung um 19.28 Uhr.

 

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