Übernahme der Beförderungskosten für Schüler-/innen der Sekundarstufe II (Drs.-Nr. 43/2018)
Protokoll:
Frau Grajcar erläutert die Vorlage.
Herr Alt sieht hier nur zwei Möglichkeiten. Entweder folge man der Verwaltungsvorlage und hoffe auf eine Regelung seitens des Landes oder man überarbeitet die Satzung erneut. Er hebt hier zwei Punkte hervor:
1. Abschaffung der Ortsteilregelung
2. § 10 der Satzung (bis 31.07.18) bzw. §12 der Satzung (ab 01.08.2018).
Zu Punkt 2 schlägt er eine Erstattung zu 50 % pauschal ohne Einkommensnachweis, aber mit Vorlage der Fahrkarte vor. Dies würde seiner Ansicht nach dazu führen, dass mehr Eltern Anträge stellen.
Herr Weber spricht sich für den Beschlussvorschlag aus. Grundsätzlich müsse jedoch festgestellt werden, dass die im Haushalt eingestellten 100.000 EUR nicht in dem Maße abgerufen worden sind, wie es gewünscht gewesen wäre.
Herr Strümpel stellt klar, dass vom Land angekündigt wurde, entsprechende Regelungen stufenweise einzuführen. In welchem Ausmaß wisse man aber noch nicht. Hier geht es jetzt darum, doch noch mehr Kindern ein Schülerticket zukommen zu lassen.
Herr Schlichting nimmt hierzu Stellung und erläutert diese ausführlich.
Frau Meyerhoff spricht sich für eine erneute Anpassung der Beförderungssatzung unter Berücksichtigung der Vorschläge von Herrn Alt aus.
Herr Weber stellt folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, § 10 bzw. § 12 der Satzung dergestalt zu verändern, dass 50 % pauschal, ohne Nachweis Einkommen, plus Nachweis Karte, erstattet werden.
Herr Schlichting merkt hierzu an, dass wenn 100 % der Eltern Anträge einreichten, würden die im Haushalt eingestellten Mittel nicht ausreichend sein. Der Haushalt 2018 habe ja schon einen gewissen Genehmigungsvorbehalt. Wenn dieser Ansatz der freiwilligen Ausgaben überschritten werde, könne dies nicht mehr geleistet werden.
Herr Hoppe schlägt vor, eine Deckelung bei 100.000 EUR vorzunehmen.
Herr Radeck führt an, dass dann der ursprüngliche Ansatz, die Sozialstaffelung, verloren gehen würde. Über eine Absenkung der Einkommensgrenzen könne man jedoch reden.
Herr Rakicky spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus. Die Verwaltung sollte bis zur nächsten Sitzung eine neue Vorlage erarbeiten.
Herr Strümpel ist der Meinung, dass der Vorlage aber zugestimmt werden sollte, da mit Beginn des neuen Schuljahres die Schüler sonst nicht in den Genuss der Fahrkarte kommen werden.
Herr Stahl schlägt vor, den Passus „für ein weiteres Schuljahr“ im Beschlussvorschlag zu streichen.
Herr Alt äußert sich zur Abschaffung der Ortsteilregelung Esbecker Schüler, da er dazu viele Rückmeldungen erhalten habe. Er weist darauf hin, dass man die Schülerbeförderung in Ausnahmefällen erhalten könne, z.B., wenn der Schulweg nicht verkehrssicher sei. Wurde seitens der Verwaltung dieses in den letzten Jahren überprüft?
Frau Grajcar antwortet, dass zwei Stellungnahmen der Polizei Schöningen aus unterschiedlichen Jahren vorlägen, die die Sicherheit des Verkehrsweges bescheinigten. Es handelt sich hier um einen kombinierten Fuß- und Radweg, der auch ausreichend beleuchtet sei.
Herr Hoppe sagt, wenn neuere Erkenntnisse über die Sicherheit bzw. Nichtsicherheit des Schulweges vorliegen würden, dann werde natürlich entsprechend reagiert werden müssen.
Herr Stahl stellt folgenden abgeänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„Die teilweise Übernahme der Beförderungskosten für Schüler-/innen im Sekundarbereich II wird unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
Gleichzeitig wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung beauftragt, die angesprochenen Vorschläge in einer Vorlage einzuarbeiten und diese dem Ausschuss vorzulegen.“
Beschluss:
Der Ausschuss für berufs- und allgemeinbildende Schulen empfiehlt dem Kreisausschuss einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
„Die teilweise Übernahme der Beförderungskosten für Schüler-/innen im Sekundarbereich II wird unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
Gleichzeitig wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung beauftragt, die angesprochenen Vorschläge in einer Vorlage einzuarbeiten und diese dem Ausschuss vorzulegen.“
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