Satzung des Landkreises Helmstedt über die Festlegung der Schulbezirke der in seiner Trägerschaft stehenden allgemein bildenden Schulen (Drs.-Nr. 71/2017)
Protokoll:
Herr Wippich erläutert die Vorlage.
Herr Strümpel spricht sich dafür aus, der Vorlage erst einmal so zu folgen und abzustimmen, obwohl er von vielen schon angesprochen wurde, ob man nicht zumindest die Wahlmöglichkeit bekommen könne. Wenn man einen Schuleinzugsbereich auflösen wolle, sollte man zuerst einmal die Aussage der Expertengruppe dazu hören und auch die Schulleiter befragen. Man sollte es jedoch weiterhin im Auge haben, falls sich dort Veränderungen anbahnen.
Herr Weber weist darauf hin, dass es in § 4 der Satzung zum Einzugsbereich des Gymnasiums Julianum heißen müsse, Stadt Helmstedt ohne die Ortsteile Büddenstedt, Hohnleben, Offleben und Reinsdorf. Herr Wippich bestätigt, dass § 4 entsprechend geändert werden muss. Der Einzugsbereich des Gymnasiums Julianum umfasst u.a. die Stadt Helmstedt (Kernstadt) einschließlich der Ortsteile Emmerstedt und Barmke.
Frau Jäger fragt, ob es hinsichtlich der Einzugsbereiche der Gesamtschulen auch Gespräche mit Braunschweig und Wolfsburg gab.
Frau Grajcar verweist darauf, dass man sich im letzten Ausschuss geeinigt habe, zunächst nur die Schulbezirke für die Gymnasien ändern zu wollen. Bisher gingen die Gesamtschüler der Gemeinde Lehre von der 5. bis zur 10. Klasse ausschließlich nach Wolfsburg. Braunschweig hatte keine Kapazitäten frei. Der Antrag der Gemeinde Lehre umfasse auch noch die Wahlfreiheit für die Real-, Haupt- und Oberschulen, was von der Verwaltung erst einmal nicht mitgetragen werde und deshalb auch nicht zur Diskussion gestellt worden sei.
Herr Rakicky merkt an, dass er bisher noch keinen richtig plausiblen nachvollziehbaren Grund gehört habe, warum man die Schulbezirke für Gymnasien nicht freigeben solle. Er stellt den Antrag, die Einzugsbereiche der Gymnasien auf das Gebiet des Landkreise Helmstedt auszudehnen.
Herr Stahl erwidert, dass sich die Arbeitsgruppe SEP mit diesem Thema beschäftige. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe seien abzuwarten, dann werde man in den politischen Gremien darüber diskutieren.
Herr Rosilius bemerkt, dass Kinder aus Wendhausen zur IGS nach Volkmarode mit dem Fahrrad fahren könnten. Es sei daher wünschenswert, wenn diese Schülerinnen und Schüler künftig, die IGS in Volkmarode besuchen könnten. Entsprechende Verhandlungen sollten mit der Stadt Braunschweig geführt werden.
Herr Wippich erklärt noch einmal darauf hin, dass man sich hier und heute auf die Einzugsbereiche der Gymnasien beschränken wolle.. Da es in Zukunft auch weiterhin Veränderungen in der Schullandschaft geben werde, müsse man sowieso ständig neu verhandeln bzw. nachverhandeln.
Herr Alt würde die Abstimmung hierüber gerne getrennt sehen. Zu I. würde er sich enthalten wollen und zu II., was die Gemeinde Lehre betrifft, zustimmen. Weiterhin bittet er um Mitteilung, ob es seitens der Samtgemeinde Velpke auch Anträge hinsichtlich der Wahlfreiheit zwischen Braunschweig und Wolfsburg gebe.
Herrn Wippich ist hierüber nicht bekannt.
Herr Stahl stellt den Antrag von Herrn Rakicky, zum heutigen Zeitpunkt schon die Schulbezirke zur Diskussion zu stellen, zur Abstimmung.
Der Antrag von Herrn Rakicky wird mit einer Ja-Stimme, elf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Herr Stahl stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für berufs- und allgemeinbildende Schulen empfiehlt dem Kreisausschuss einstimmig bei vier Enthaltungen folgenden Beschlussvorschlag für den Kreistag zu fassen:
Der 7. Änderung der „Satzung des Landkreises Helmstedt über die Festlegung der Schulbezirke der in seiner Trägerschaft stehenden allgemein bildenden Schulen“ in beiliegender Form in der Fassung vom 27.04.2017 wird zugestimmt.
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