Anfragen von Ausschussmitgliedern/Kreistagsmitgliedern
Protokoll:
Frau Meyerhof fragt erstens, welche Auswirkungen die Umsetzung der Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten hat.
Sie erfragt,
1) Wie hoch sind bisher die Einnahmen durch Elternbeiträge in den Kommunen?
2) Entstehen Mehrkosten durch den verhandelten Kompromiss zur Umsetzung der Beitragsfreiheit? Wenn ja, in welcher Höhe?
3) Liegt die Kompensation der Beitragsfreiheit über den bisherigen Einnahmen durch Elternbeiträge in den Kommunen? Wenn ja, in welcher Höhe?
4) Wie wird der ausgehandelte Kompromiss bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Landkreis Helmstedt künftig durch die Erhebung der Beiträge Handlungsspielräume in Bezug auf die Ausstattung der Kitas genommen werden?
5) Erwartet die Verwaltung einen erhöhten Bedarf an Kita-Plätzen durch den Wegfall der Elternbeiträge? Wenn ja, in welcher Höhe?
6) Rechnet die Verwaltung mit einem zusätzlichen Bedarf an Ganztagsplätzen? Wenn ja, in welcher Höhe?
7) Welcher zusätzliche Raum- und Personalbedarf entsteht aus dieser Kalkulation?
8) Wie wird gewährleistet, dass dieser bis zum August 2018 geschaffen wird?
9) Sieht die Verwaltung Schwierigkeiten, bei der Einstellung des zusätzlich benötigten Fachpersonals in den Kommunen?
Frau Meyerhof fragt zweitens nach den Auswirkungen der Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung von den Grundschulen an die Kindertagesstätten.
Sie erfragt,
1) Welche zusätzliche personelle und sächliche Ausstattung plant die Verwaltung den Kindertagesstätten in eigener sowie in freier Trägerschaft zur Umsetzung dieser Maßnahme zur Verfügung zu stellen?
2) Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung für die Umsetzung dieser Maßnahmen?
3) Wie viel Geld kriegt der Landkreis vor dem Hintergrund der Ankündigung der Landesregierung, zur Kompensation dieser neuen Aufgabe 26,5 Millionen Euro an die Landkreise zu verteilen?
4) Reicht diese Kompensation des Landes nach Einschätzung der Verwaltung hierfür aus? Wenn nein, wie gedenkt die Verwaltung diesbezüglich weiter zu verfahren?
5) Rechnet die Verwaltung damit, dass zusätzlich benötigte Fachpersonal bis zum August 2018 einstellen zu können?
6) Wie viel Personal muss an den Kindertagesstätten des Landkreises Helmstedt nach Kenntnis der Verwaltung für diese Aufgabe noch weitergebildet werden?
7) Wie viele Kinder, die in diesem Jahr eingeschult werden, besuchen im Landkreis Helmstedt derzeit keine Kindertagesstätte?
Frau Meyerhof fragt drittens nach den Auswirkungen der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Sie erfragt,
1) Von welchem Mehrbedarf an Kitaplätzen geht die Verwaltung durch die Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes im Landkreis Helmstedt aus?
2) Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwendungen erwartet die Verwaltung dadurch und wie werden die anfallenden Mehrkosten finanziert?
3) Wie plant die Verwaltung den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vor dem Hintergrund des zusätzlichen Platzbedarfes bis zum 01.08.2018 zu gewährleisten?
4) Welche Unterstützung bietet die Landesregierung vor dem Hintergrund des großen Zeitdrucks bei der Gewährleistung des Rechtsanspruchs vor Ort?
5) Wie gedenkt die Verwaltung vor dem Hintergrund der vielfach bereits erfolgten Zusagen für neue Kinder in Einrichtungen den Konflikt zwischen neuen Kindern und Kindern, die nun länger in der Einrichtung bleiben wollen, aufzulösen?
6) Wie plant die Verwaltung zukünftig die Platzvergabe für Kindergartenplätze vor dem Hintergrund der gesetzlichen Entscheidungsfrist neu zu organisieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Eröffnung von Planungssicherheit für berufstätige Eltern?
Herr Weber fragt, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sich aktuell im Landkreis Helmstedt aufhalten. Herr Hasse erklärt, dass sich zurzeit 48 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Landkreis Helmstedt befinden. Herr Weber fragt weiterhin, ob die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach einem Bescheid vom BAMF gegen diesen vor Gericht vorgehen und ob und wie der Landkreis Helmstedt dabei hilft und was die Linie der Verwaltung diesbezüglich ist. Das Ziel sei schließlich eine gute Integration und es gebe auch Kommunen, die eine Unterstützung über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 21. Lebensjahr leisten. Frau Klapproth erklärt daraufhin, dass es die Unterstützung bis zum 21. Lebensjahr gibt. Es wurden Standards hierfür entwickelt. Jugendliche, die sich in einer Ausbildung befinden oder die sich um ihre Integration bemühen können bis zum 27. Lebensjahr seitens des Jugendamtes betreut werden. Als Leitlinie, bis wann das Jugendamt die Jugendlichen betreut, wird sich an der Frage orientiert, ab wann die Jugendlichen ohne Hilfe des Jugendamtes auskommen. Bisher ist kein Fall bekannt, in dem sich eine unter 18-jährige Person an das Gericht gewendet hat. Herr Ilgauds ergänzt, dass die Vormünder gemeinsam mit ihren Mündeln entscheiden, ob eine Klage eingereicht wird. Es gibt auch Bescheide, bei denen es aussichtslos ist. Herr Hasse erklärt, dass es Prozesskostenhilfe für die Betroffenen gibt und die Vormünder diese beantragen. Herr Ilgauds erläutert, dass auch Widersprüche von den Vormündern formuliert werden.
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