Bericht zur Situation der Kindertagesstätten
(Drucksache-Nr. 127/2017)
Protokoll:
Herr Schulze stellt den Bericht zur Situation der Kindertagesstätten vor und erläutert diesen.
Der Bericht und die Übersicht der vorgestellten Zahlen sind diesem Protokoll als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt.
Herr Schlichting geht anschließend auf die Planungsverantwortung gem. §80 SGB VIII ein. Es soll unbedingt berücksichtigt werden, die Bedarfe nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ zu bedienen und andere Parameter in die Kindertagesstättenbedarfsplanung einzubeziehen. Demnach gibt es besonders in den Gemeinden Velpke und Lehre auf Grund der zahlreichen Schichtarbeiter die Bedarfe nach längeren Öffnungszeiten der Kindertagesstätten.
In den letzten zweieinhalb Jahren hat es außerdem Bevölkerungszuwächse im Landkreis Helmstedt gegeben, was auch an den Zahlen der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren bemerkbar ist. Demzufolge muss auch der Landkreis Helmstedt planen, wie auf die steigenden Bedarfe reagiert werden kann. Es müssten sowohl Gespräche mit den Kommunen als auch Zuschüsse in der KiTa-Finanzierung erfolgen.
Besonderes Augenmerk soll auch auf den integrativen Bereich gelegt werden. Der Einsatz eines Integrationsbeauftragten im Landkreis Helmstedt ist bereits geplant.
Frau Meyerhof stellt die Frage, ob es derzeit problematisch sei, dass bei den Kindern von 0-3 Jahren ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung besteht und bei Kindern ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt der Rechtsanspruch mit einem Halbtagsplatz erfüllt werden kann.
Herr Schlichting verneint dies mit dem Hinweis, dass der Gesetzgeber hier nachsteuern und auch den Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung einräumen will.
Außerdem erkundigt sich Frau Meyerhof, ob in den Kindertagesstätten im Landkreis Helmstedt derzeit ebenfalls Personalmangel herrscht.
Herr Schulze erwidert, dass die Berufsbildenden Schulen in Helmstedt derzeit über die Eröffnung einer Erzieherinnen-Klasse nachdenken.
Herr Schlichting merkt an, dass es für die Personalakquise sehr problematisch ist, dass die Ausbildung als Erzieher selbst zu finanzieren ist. Hier wird Handlungsbedarf seitens des Landes gesehen.
Herr Stahl stimmt dem zu.
Frau Meyerhof möchte weiterhin wissen, wer für Überlastungsanzeigen seitens der Kindertagesstätten zuständig ist.
Herr Schlichting erwidert, dass die Zuständigkeit bei der örtlich zuständigen Kommune liegt.
Frau Krämer gibt zu bedenken, dass in Helmstedt nicht für alle Krippenkinder Ganztagsplätze zur Verfügung stehen.
Frau Heldsdörfer empfindet den Wechsel von ganztägig betreuten Krippenkindern in die Kindergärten ebenfalls als kritisch und sieht großen Handlungsbedarf. Außerdem bestehen in den Schulen in Wolfsburg und Braunschweig Kilometerbegrenzungen (30 km vom Schulort bis zur Einrichtung) zur Annahme für Praktikanten. Demnach ist es für die Kindertagesstätten in Helmstedt, Schöningen oder Heeseberg sehr schwierig, Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Herr Schlichting führt aus, dass es bisher für die einzelnen Kommunen problematisch war, die Betreuungsplätze zu finanzieren. Durch die Wahrnehmungsvereinbarung und die damit verbundene Investitionsförderung hat sich diese Situation allerdings verbessert.
Frau Liebermann fragt, inwieweit die Betreuung durch Tagespflegepersonen in den zuvor von Herrn Schulze vorgestellten Zahlen erfasst ist.
Herr Schulze antwortet, dass zum Stichtag (01.06.2017) 206 Kinder von Kindertagespflegepersonen versorgt wurden und dass diese ebenfalls in die Rechnungen einbezogen worden sind.
Herr Weber erkundigt sich weiterhin, ob es Klagen bzgl. des Rechtsanspruches auf Betreuung gibt. Herr Schulze erwidert, dass derzeit eine Klage anhängig ist.
Herr Weber fragt weiterhin, wie viele Klagen es pro Jahr gibt. Herr Schulze antwortet, dass es im letzten Jahr 2 Klagen gegeben hat.
Außerdem möchte Herr Weber wissen, ob bereits Klagen verloren wurden.
Frau Klapproth entgegnet, dass es bisher immer gelungen ist, die Versorgung der Kinder sicherzustellen, indem beispielsweise Nachbarkommunen aus Sachsen-Anhalt Betreuungsplätze zur Verfügung stellten.
Beschluss:
Da keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern vorliegen, schließt Herr Stahl diesen Tagesordnungspunkt und stellt fest, dass der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen wird.
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