Bereitstellung von Mitteln zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze beim Regionalver-bund für Ausbildung (RVA) Drucksache-Nr. 92/2017
Protokoll:
Herr Schlichting führt aus, dass der Regionalverbund für Ausbildung (RVA) schon viele Jahre tätig ist. Momentan werden 10 Ausbildungsplätze gefördert. Benachteiligte Jugendliche, die nicht so gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, wie andere, werden vom RVA unterstützt. Der RVA arbeitet sehr erfolgreich für den Landkreis Helmstedt. Es handelt sich aber um eine freiwillige Leistung des Landkreises Helmstedt, daher ist, in Anbetracht der finanziellen Lage des Landkreises, zu überlegen, ob die Zahl der geförderten Ausbildungsplätze von 10 auf 8 herabgesetzt werden kann. Er hat sich in Abstimmung mit dem Landrat entschlossen ggfs. eine Kürzung für das Ausbildungsjahr 2018 aus finanzwirtschaftlichen Gründen beim Landkreis Helmstedt über alle freiwilligen Maßnahmen auch hier mitzutragen. Grundsätzlich hält er aber eine Anzahl von 10 Ausbildungsstellen für den Landkreis für erforderlich. Bezugnehmend auf die Nachfrage der CDU-Fraktion wurde ermittelt, dass es keine Jugendlichen gegeben hat, die in Wolfsburger Arbeitsstellen gebracht wurden. Alle wurden in Helmstedt untergebracht. Insoweit ist die Aussage in der Vorlage nicht korrekt und wird hiermit revidiert. Eine Rückfrage bei der Kreishandwerkerschaft hat zudem ergeben, dass sie weiterhin an 10 Ausbildungsplätzen festhält. Herr Radeck ergänzt, dass es nicht nur um das Einsparen von finanziellen Mitteln geht, sondern auch darum, dass die Beschlussvorlage keinen gravierenden Einschnitt darstellt. Im Landkreis Helmstedt herrscht momentan eine wirtschaftlich andere, und zwar eine bessere Situation. Es gibt fast gleich viele Ausbildungsplätze wie Bewerber. Es handelt sich hier nicht um einen gravierenden, sondern um einen moderaten Einschnitt. Das Geld, das hier gespart wird, kann möglicherweise in andere Bereiche, die mit dem Thema Ausbildung zu tun haben, fließen. Man muss in Anbetracht der Zahlen, die allgemeine Situation anpassen. Es besteht jedoch auch eine hohe Verantwortung gegenüber den Jugendlichen. Herr Beese fragt, für wie viele Ausbildungsplätze gezahlt wird, wenn so wie zum Beispiel 2014 dargestellt, von 13 Einstellungen 8 Personen die Ausbildung abbrechen. Herr Hasse sagt, dass der RVA die Infrastruktur für 10 Ausbildungsplätze vorhalten muss. Der Landkreis ist Mitglied beim RVA. Daher müssen auch 10 Plätze bezahlt werden. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung. Herr Dinter führt aus, dass 2014 5 Personen, 2015 4 Personen und 2016 8 Personen die Ausbildung abgebrochen haben, das heißt, dass man mit 8 Plätzen, die über den RVA finanziert werden, auskommen würde. Abbruchquoten von 60 % seien bemerkenswert, so Herr Dinter. Frau Meyerhof fragt, warum von 18 Jugendlich, die aktuell beim RVA vom Landkreis Helmstedt unter Vertrag stehen, die Rede ist. Herr Hasse erklärt, dass es sich um 2 Jahrgänge und ein Rest des 3. Lehrjahres handelt. Frau Meyerhof betont, dass sie gegen die Beschlussvorlage stimmen wird. Frau Liebermann stimmt Frau Meyerhof zu und sagt, dass 10 Ausbildungsplätze für marktbeteiligte Jugendliche nicht zu viel sind. 2016 sind es nur ca. 30 %, die die Ausbildung abgebrochen haben. Durch die 2 Ausbildungsplätze würde man 26.800 € sparen, was im Gegensatz zu so manch einer Millionenausgabe nicht viel ist, sondern im Gegenteil als gute Investition angesehen werde. Frau Dittmar erklärt, dass der Landkreis Helmstedt schon mal die Zahl der unterstützten Ausbildungsplätze beim RVA gesenkt hätte, im Gegensatz zu den anderen Kommunen. Sie erinnert an einen ehemaligen Ersten Kreisrat des Landkreises Helmstedt, der gesagt hat: „Jede Mark, die wir hier ausgeben, sparen wir in der Sozialhilfe.“. Herr Weber bedankt sich erstmal für das Ausarbeiten der Vorlage. Herr Hasse erläutert, dass 2008 noch 15 Ausbildungsplätze unterstützt wurden, dies wurde dann auf 10 herabgesetzt und dann wieder erhöht um 2 Plätze, aber letztlich ging die Zahl wieder runter auf 10 Plätze. Herr Weber findet die Maßnahme an sich effektiv. Er weist jedoch darauf hin und stützt damit das, was Herr Radeck gesagt hat, dass sich die Arbeitsbedingungen verändert haben. Es gibt weniger Jugendliche, die eine Ausbildung anfangen und teilweise sei es so, dass sich die Unternehmen bei den Jugendlichen bewerben. Wenn die 26.800 € im System bleiben, kann man sich überlegen, an welcher Stelle diese Minderaufwendungen besser eingesetzt werden könnten. Frau Meyerhof kann das nicht nachvollziehen. Sie betont, dass wir nicht in die Zukunft schauen können. Es geht um Jugendliche, die Unterstützung brauchen und der RVA bietet diese. Frau Liebermann betont, dass die Handwerkskammer die 10 Plätze benötigt. Es geht um die Jugendlichen, um die sich gekümmert werden muss. Herr Weber im Schnitt haben 12 Jugendliche im Jahr die Chance bekommen, eine Ausbildung beim RVA zu bekommen. Er fragt, wie viele momentan aus der Praxisklasse noch teilnehmen. Herr Hasse erklärt, dass die Plätze für Teilnehmer der Praxisklasse nicht angenommen worden sind. Herr Schlichting sagt, dass die Maßnahme notwendig ist. Aber die freiwilligen Meldungen von Jugendlichen beim RVA isind nicht mehr vorhanden.Der RVA muss teilweise auf die Jugendlichen zugehen. Aber in der Menge gibt es die Anzahl der Jugendlichen, die Hilfe benötigen. Der RVA besetzt immer mehr Ausbildungsplätze, da mit Abbrüchen gerechnet wird. Herr Hasse ergänzt, dass aber nur 10 Ausbildungsplätze bezahlt werden. Herr Schlichting erklärt, dass diese Ausbildungsplätze zusätzlich sind. Diese Maßnahme wird auch von kleinen Betrieben genutzt, die sonst nicht in der Lage sind, eine Ausbildung in dem Rahmen anzubieten. Herr Weber bestätigt die Worte des Ersten Kreisrates und sagt auch, dass die Maßnahme wirklich notwendig ist. Trotzdem gibt es eine veränderte Situation am Arbeitsmarkt. Eigentlich findet man die Jugendlichen, die man Ausbilden möchte. Zwei Stellen weniger ergeben sich aus der Statistik. Herr Dinter begrüßt die Maßnahme auch grundsätzlich. Aber er unterstützt den Beschlussvorschlag. Frau Liebermann bringt zum Schluss zum Ausdruck, dass das Geld sehr sinnvoll angelegt ist und stellt den Antrag für die SPD, die Vorlage in ihrer ursprünglichen Form beizubehalten, also 10 Ausbildungsplätze und nicht nur 8 zu unterstützen.
Beschluss:
Herr Stahl lässt nun über den beantragten Beschlussvorschlag mit 8 Ausbildungsplätzen beim RVA abstimmen. Es ergeben sich 7 Stimmen dafür und 7 Stimmen dagegen, daher ist der Beschlusvorschlag abgelehnt. Nun wird über den Antrag von Frau Liebermann abgestimmt, den Beschlussvorschlag zu ändern. Es wird wieder mit 7 Stimmen dafür und 7 Stimmen dagegen abgestimmt. Die Drucksache wird daher ohne Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses an den Kreisausschuss weitergeleitet. Dort wird am 25.08.2017 weiter über das Thema diskutiert.
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