Einrichtung einer Inobhutnahmestelle in Helmstedt (Drucksache 20/2017)
Protokoll:
Frau Klapproth führt aus, wie es zu dem Projekt „Kinder- und Jugendschutzhaus“ kam. Außerdem zeigt Frau Klapproth die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung auf. Zunächst war die Inbetriebnahme durch eine GmbH geplant, dies lässt sich nun nicht mehr umsetzen. Es wird zu einer Ausschreibung kommen. Mit dem dann feststehenden Betreiber wird es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt Helmstedt, mit einem Krisen- und Clearingteam und dem Betreiber geben. Ein Clearingkonzept ist noch zu erstellen.
Frau Klapproth macht deutlich, wie wichtig es ist die Bürgerinnen und Bürger in dieses Projekt mit einzubeziehen.
Ein Kinder- und Jugendschutzhaus im Landkreis Helmstedt einzurichten, ist dringend angebracht, denn es sollte gemeinsam mit den Eltern der Kinder eine Lösung vor Ort gefunden werden. Eltern sind in ihrer Erziehungsfähigkeit zu unterstützen und zu befähigen.
Die Spende der Volkswagen-Belegschaftstiftung ist außerdem an das Naturfreundehaus gebunden, sollte dieses Projekt so nicht umgesetzt werden, könnte dieses Geld verloren gehen.
Herr Dinter fragt, wie umfangreich Umbaumaßnahmen sind und ob es in Bezug auf die Straßenerschließung schon eine Kosteneinschätzung gibt und wer diese Kosten dann übernimmt.
Herr Schlichting sagt, dass das Gebäude für die Nutzung als Kinder- und Jugendschutzhaus umgebaut werden muss und hierbei die Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Was die Straße betrifft, sind keine Probleme bekannt. Eine Erschließung ist vorhanden. Sollten jedoch Probleme auftreten sind diese vom Landkreis Helmstedt zu lösen und zu übernehmen.
Frau Liebermann lobt Frau Klapproth für ihr Engagement. Sie findet die Einrichtung eines Jugendschutzhauses wichtig und unterstützt dies gerne.
Auch Herr Jäger lobt Frau Klapproth für eine sehr gute Vorlage.
Frau Heldsdörfer fragt wie viele Zimmer die Inobhutnahmestelle haben wird und in welcher Altersklasse sich die Kinder und Jugendlichen befinden.
Frau Klapproth es werden 7 Plätze eingerichtet und es werden nun Kinder und Jugendliche aller Altersklassen aufgenommen.
Frau Liebermann fragt, was passiert, wenn das Kinder- und Jugendschutzhaus nicht komplett belegt ist, ob man dann auch für andere Kommunen die Plätze vergeben könnte.
Herr Radeck sagt, dass natürlich die Kinder und Jugendlichen aus dem Landkreis Helmstedt Priorität haben.
Frau Lührmann erklärt, dass dies möglich ist und in der Praxis der Inobhutnahmen auch schon so gehandhabt wird. Denn das AWO-Psychiatriezentrum Königslutter entlässt zum Beispiel Kinder aus anderen Landkreisen und diese müssen dann aufgefangen werden.
Herr Korzinovski merkt an, dass der zukünftige Träger dieser Einrichtung wirtschaftlich gut arbeiten muss und dies auch in der Ausschreibung erwähnt werden sollte.
Herr Schlichting erklärt, dass ursprünglich der Landkreis Helmstedt selbst Betreiber sein sollte, dies jedoch sehr aufwendig wäre (z. B. müsste ein 3-Schicht-System aufgestellt werden). Jedoch soll der Landkreis die Einrichtung lenken und dies wird durch eine Clearingstelle im Geschäftsbereich Jugend geschehen. Dies wird natürlich alles in einer Ausschreibung genau formuliert.
Herr Radeck ergänzt, dass diese Einrichtung ein „Rund-um-die-Uhr-Betrieb“ sein wird und dies natürlich von einem Betreiber von außerhalb besser gesteuert werden kann.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der Einrichtung einer Inobhutnahmestelle in Helmstedt mit 2 Enthaltungen zu.
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